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Eigene Klientel bleibt unversorgt

21.9.2018 – Nicht alles, was „Die Linken” fordern, halte ich für falsch. Ein wenig mehr „Soziales” in politischen Entscheidungen und den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen würde unserer Nation gut tun.

Verbraucherschutz allerdings sollte auch die vertiefte Kenntnis wirtschaftlicher Zusammenhänge bedingen. Gerade der Klientel, welche Hubertus Zdebel nach seinem Parteibuch am meisten am Herzen liegen sollte, würde ein Provisionsverbot am meisten schaden.

Geringverdiener profitieren von der Honorarberatung deshalb nicht, weil sie sich diese eben nicht leisten können – was – wie Zdebel wissen sollte – auch in Großbritannien genau seine Klientel unversorgt lässt. Zynisch, Herr Zdebel, denn mit Ihrer ideologisch gefärbten Einstellung verhindern Sie die Beratung der Klientel, die Ihnen angeblich so am Herzen liegt.

Honorarberater sind keine Beratungsfinanzierer. Sie werden wohl kaum den Geringverdiener als Mandanten bewerben, um ihr Geschäftsmodell auf die ratenweise Honorarzahlung zu stützen. Genau das tun aber Maklerinnen und Makler, indem sie über die Provisionsregelung zusammen mit den Produktgebern die Beratungsleistung ratierlich möglich machen.

Gabriele Fenner

gabriele.fenner@vsmp.de

zum Artikel: „Die Linke: Provisionsverbot statt Provisionsdeckel”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Honorarberater · Honorarberatung · Provisionsdeckel · Provisionsverbot · Verbraucherschutz
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