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Eingriff in die „grundgesetzlich geschützte Gewerbefreiheit”?

18.9.2018 – Das ist der Provisionsdeckel in der Krankenversicherung, die Stornohaftungs-Verlängerungen, die Beratungsvorschriften, IDD, FinVermV et cetera ebenfalls. Es ist nur ein weiterer Schritt zur Annäherung der Systeme. Sehr schön ist, dass man vom Bundesverband Finanzdienstleistung eine klare Stellungnahme hört. Das angemessene Ziel sehe ich bei einem Provisionsdeckel.

Es ist einfach, auf Vermittler zu schimpfen. Die Anzahl der Vermittler muss aufgrund von Digitalisierung sinken. Die Provisionsexzesse werden nicht nur in der Lebensversicherung einen Riegel finden, versucht unsere Branche ja immer wieder, die Hürden zu entgehen.

Wird in der privaten Krankenversicherung (PKV) auf neun Monatsbeiträge gedeckelt, umgeht man das Ganze mit Servicepauschalen und der KV-Zusatz (zwölf Monate Stornohaftung) und mehr Vergütung als Stornohaftung. Kommt ein Höchstzillmersatz von 25 Promille, wird weiter über das Doppelte vergütet.

Die Branche wird stärker reguliert werden, der Aufwand steigen und sofern es keinen einheitlichen Auftritt der gesamten Vermittlerschaft gibt, wird auch der Provisonsdeckel über 30 Prozent der Vermittler in der Existenz bedrohen.

Man sieht es jedoch in allen Maklerforen, egal auf welcher Plattform. Es wird sich immer noch gegenseitig zerfleischt, egal ob Ausschließlichkeit (AO), Honorar, Makler oder Vertrieb, deshalb machen wir es der Politik leicht und einigen Versicherer, gerade die mit starker AO werden sich darüber freuen können.

Johannes Buckel

johannes.buckel@telis-finanz.de

zum Artikel: „AfW-Vorstand: Provisionsdeckel kommt nicht”.

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