Entscheidend ist nur, was unterm Strich beim Kunden ankommt

12.3.2018 – Entscheidend ist doch ausschließlich nur das, was unterm Strich beim Kunden ankommt. Damit so ein Vergleich wirklich Sinn macht, muss das Honorar mit eingerechnet werden. Natürlich mit der Berechnung des Gesamtkapitals nach Ablauf der Versicherung.

Erst dann wird das sauber und für den Kunden vergleichbar. Wenn die Regierung den Verbraucherschutz ernst nehmen würde, wäre so ein Vergleich bei jedem Abschluss vorgeschrieben. Der Kunde soll doch bitte entscheiden, was ihm lieber ist.

Volker Fleischhauer

v.fleischhauer@finanzconsulting.de

zum Artikel: „So viel weniger kosten Nettopolicen”.

Leserbriefe zum Leserbrief:

Jürgen Hartenstein - Vergleiche nur mit identischen Rahmenbedingungen. mehr ...

Schlagwörter zu diesem Artikel
Berufsunfähigkeit · Nettopolicen · Verbraucherschutz
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