Für manchen Geschädigten fast ein Glücksfall

23.10.2018 – Die Entschädigungs-Leistungen der Versicherer bei Totalverlust innerhalb von zwei Jahren bis zum Listenpreis für Neufahrzeuge sollte ersatzlos wegfallen. Mit Sicherheit würden dann die Schadenaufwendungen drastisch sinken.

Für manchen Geschädigten eines hochpreisigen Fahrzeuges ist es fast ein Glücksfall, wenn sein Fahrzeug innerhalb der Fristen für Neuwertentschädigungen für immer verschwindet.

Wilfried Hartmann

wi_hartmann@t-online.de

zum Artikel: „Diese Autos werden am häufigsten geklaut”.

Leserbriefe zum Leserbrief:

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