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Gewichtung nach Rentenhöhen in Sterbetafeln

19.10.2018 – Es sind nicht nur Sicherheitszuschläge, die zu höheren kalkulierten Lebenserwartungen in privaten Rentenversicherungen und in der privaten Krankenversicherung (PKV) führen.

Vielmehr treten zum einen Selektionseffekte hinzu: In der PKV durch die Risikoprüfung, die zu einem überdurchschnittlich gesunden Bestand führt. In der privaten Rentenversicherung durch Selbstselektion, weil eher diejenigen Gesünderen eine Rentenversicherung abschließen oder die Rente wählen statt der Kapitalabfindung, die für sich mit einer überdurchschnittlichen Lebenserwartung rechnen. Zum anderen aus sozioökonomischen Gründen, weil die Versicherten eher zu den Besserverdienenden gehören, die statistisch eine höhere Lebenserwartung als der Bevölkerungs-Durchschnitt aufweisen.

Nachweislich haben auch deshalb die Versicherten mit höheren Renten eine höhere Lebenserwartung als diejenigen mit geringeren Renten. Daher wird bei der Versicherten-Sterbetafel nicht einfach mit mittleren Werten nach Köpfen gerechnet, sondern es wird eine Gewichtung nach Rentenhöhen vorgenommen, durch die die längere Lebenserwartung Besserverdienender überproportional zu ihrer Kopfzahl eingeht.

Auch in der gesetzlichen Rentenversicherung müssen hohe Renten daher im Schnitt bis zu einem höheren Sterbealter gezahlt werden als niedrigere Renten. Korrekt mit den zu zahlenden Rentenbeträgen gewichtet wird deshalb die mittlere Lebenserwartung durch nur nach Köpfen berechnete Mittelwerte des Statistischen Bundesamtes deutlich unterschätzt.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „Trendumkehr bei der Lebenserwartung”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Lebenserwartung · Private Krankenversicherung · Rente · Sterbetafel
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