Kein Verständnis der Vorgehensweise im Maklerbüro

9.3.2018 – Ich bin Versicherungsmakler und habe von einem Versicherer die Info erhalten, dass vor dem Speichern der Daten das Merkblatt zur Datenverarbeitung des Versicherers dem Kunden übermittelt werden muss. Die Speicherung eines Angebots war erst möglich, wenn dokumentiert wurde, wann der Kunde das Datenschutzmerkblatt des Versicherers erhalten hat. Folglich ist ein gesetzeskonformes Arbeiten aktuell nicht möglich.

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Bei den Vergleichsrechnern werden sehr viele Angebote gespeichert, was dazu führen müsste, dass der Kunde nun von allem Versicherern vorab das Datenschutzmerkblatt per Mail erhalten muss. Dies ist nicht umgesetzt. Somit sind alle Versicherungen, die über Vergleichsrechner abgeschlossen werden, nicht gesetzeskonform.

Ich habe diese Problematik schon an einen Pool zur Weiterleitung an die Vergleichsportale und an den jeweiligen Versicherer, von dem die Info kam übermittelt. Folglich müssten sofort alle Vergleichsportale stillgelegt werden.

Wer sich solch etwas ausdenkt, hat kein Verständnis der Vorgehensweise im Maklerbüro. Aktuell können somit nur einzelne Versicherer berücksichtigt werden, wenn das Datenschutzmerkblatt des Versicherers vorab beim Kunden vorliegt.

Alexander Weibel

info@mfp-makler.de

zum Artikel: „Wie Versicherungsvertrieb nach IDD-Vorstellung möglich ist”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
IDD · Vergleichsrechner · Versicherungsmakler · Versicherungsvertrieb
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