25.4.2018 – Die DSGVO ist ein unangenehmes regulatorisches Thema, keine Frage. Aber zu „Regelungs-Flickenteppich“, sind wir doch froh, dass die EU nicht alles durchregelt, sondern den nationalen Gesetzgebern Regelungspunkte überlässt.
Die Formulierung „geeignete technische und organisatorische Maßnahmen“ et cetera ist im Rahmen der TOM-Thematik bei mit Datenschutz befassten Mitarbeitern schlicht Standard, der Begriff passt. Der Begriff „Verarbeitungstätigkeit“ stellt auf die prozessuale Ebene, den Workflow ab, ist also nicht nebulös.
Es ist sehr vereinfacht, die tatsächlich hohen Sanktionsandrohungen der DSGVO mit angeblich rechtsunklaren Anforderungen zu spiegeln und darauf eine Rechtsbedrohung zu folgern. Auch finde ich es suggestiv, von einem in vielen Punkten (welche genau?) wenig praxistauglichen Regelwerk zu sprechen, von teils überschießenden Anforderungen.
Wenn dann noch das Unternehmertum als durch ein DSGVO-Regulierungsdickicht spaßfrei und verunmöglicht dargestellt wird, ist der Untergang des Abendlandes mal wieder nicht fern. Bei aller EU-Kritik, die en vogue ist, Sorgen über Erschwernisse sind, gerade für kleinere Unternehmen, berechtigt, aber derart einschneidende Hemmnisse, wie der Autor diese anmarkert, sehe ich bei der DSGVO nicht.
Matthias Gräfinger
matthias.graefinger@wuerttembergische.de
zum Artikel: „Eine missglückte Regulierung”.
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