Praxisbeispiel zum Mehrwert bei der Riester-Rente

12.4.2018 – Ist das wieder eine der pauschalen Aussagen, welche man eigentlich nur von den Verbraucherschützern und den politisch Verantwortlichen kennt, oder praxisgeprüft?

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Ich berate seit Beginn der Riester-Rente im Jahr 2002 diese Möglichkeit der zusätzlichen Altersversorgung. Welche Renditeerwartungen haben Sie denn an die Riester-Rente in unserer aktuellen Niedrigzinsphase, in der es bei Tagesgeldanlagen bei Volksbanken und Sparkassen nur noch um die null Prozent gibt?

Praxisbeispiel einer Mandantin von mir, drei Kinder nach 2008 geboren, 60 Euro Eigenbeitrag jährlich: Riester-Guthaben per 1.3.2013 = 6.674,32 Euro, Riester-Guthaben per 1.3.2018 = 14.160,54 Euro. Das bedeutet, dass meine Mandantin insgesamt 360 Euro Eigenbeiträge geleistet hat, jedoch nachweislich einen gesamten Mehrwert in Höhe von 7.486,22 Euro hat.

Die Zusammensetzung ergibt sich aus Zulagenbuchungen in Höhe von 5.924 Euro + Erträge ./. Kosten. Beispiele für die Verzinsung: 1.3.2013 bis 1.3.2014 = 12,46 %, 1.3.2014 bis 1.3.2015 = 5,04 %, 1.3.2015 bis 1.3.2016 = 3,20 %, 1.3.2016 bis 1.3.2017 = 4,86 %. Ich habe noch weitere Beispiele auf Lager!

Axel Götz

axel.goetz@gsfranken.de

zum Leserbrief: „Milchmädchenrechnung für die Riestersparer”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Altersversorgung · Rente · Riester · Zinsen
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