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Urteil ist grob fahrlässig lebensfremd

12.3.2018 – Ich bin mir sicher, dass der Richter das reparierte Unfallrad nicht zum gleichen Preis wie ein unfallfreies Rad kaufen würde! Das Urteil ist in meinen Augen grob fahrlässig lebensfremd. Und die Geschädigte hat später kaum eine Chance nachzuweisen, dass Folgeschäden auf den Unfall zurückzuführen sind.

Die Technik eines E-Bikes ist komplex. Selbst bei den schlicht mechanischen Zusammenhängen sind die meisten Menschen schon völlig überfordert – bei elektronischen Bauteilen haben oft selbst Fachleute echte Probleme. Recht & Gerechtigkeit – zwei Welten rasen aneinander vorbei.

Volker Arians

volker.arians@t-online.de

zum Artikel: „Streit um Neuwertentschädigung”.

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Technik
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