Versuch arbeitsunlustiger Beschäftigter keinesfalls hilflos ausgeliefert

30.10.2018 – Wie der Beitrag schon schreibt, ist es fraglich, ob der Arbeitgeber die Krankschreibung über Telemedizin akzeptiert – er muss es offenbar nicht. Dies gilt ja genauso schon für normale Krankschreibungen, wenn er daran begründete Zweifel hat.

Im Arbeitsvertrag oder betrieblichen Vereinbarungen können die Voraussetzungen weiter eingeschränkt sein. Jedenfalls noch Mitte 2018 lehnten auch Ärzteverbände die Krankschreibung mittels Ferndiagnose ab.

Bei Missbrauch drohen ganz sicher auch Abmahnungen durch den Arbeitgeber bis zur fristlosen Kündigung. Der Arbeitgeber ist dem Versuch arbeitsunlustiger Beschäftigter, sich auf einfache Weise online eine Krankschreibung zu erschleichen, keinesfalls hilflos ausgeliefert. Es wäre zu hoffen, dass Versicherer und Telemediziner den Arbeitnehmer hier korrekt aufklären und warnen.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Das Kranksein wird leichtgemacht”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Arbeitsrecht · Private Krankenversicherung
WERBUNG
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

WERBUNG
weitere Leserbriefe