Dem Missbrauch muss Einhalt geboten werden

9.6.2026 – Fehlanreize gegen Erwerbstätigkeit beim Bezug der Witwenrente können nur dann beseitigt werden, wenn Einkommen nicht auf die Witwenrente angerechnet wird. So machen es beispielsweise viele unserer Nachbarländer.

Ich sage nur, Finger weg von unserer Witwenrente, zumindest da, wo keine finanziellen Anreize offensichtlich sind. Beispielsweise könnte man die Witwenrente da abschaffen, wo zwischen beiden Partnern eine deutliche Altersdiffrenz wie etwa ab 15 Jahren liegt, egal, wie lange man vorher verheiratet war. Oder eben auch Kurzzeitehen.

Meistens haben solche „Vater-Tochter-Ehen“ (in seltenen Fällen auch „Mutter-Sohn-Ehen“) den finanziellen Background zu Lebzeiten und auch und vor allem danach. Und davon gibt es in Deutschland mehr als genug.

Dem Missbrauch muss Einhalt geboten werden. Das Potenzial ist auch beim Thema Witwenrente vorhanden.

Heinz Vollmer

Heinz_Vollmer@gmx.de

zum Artikel: Wird die Witwenrente abgeschafft?

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