Neues Geschäftsmodell mit der Rückabwicklung von Basisrenten?

18.6.2026 – Und wieder einmal macht Axel Kleinlein - dabei streitbar wie immer - von sich reden. Richtiger: Er macht auf sich aufmerksam. Denn darum geht es eigentlich. Potenzielle Mandanten des Partnerangebots „Rückabwicklung von Basisrenten” müssen ja erst einmal gefunden werden, bevor die Partner Rechtsanwalt Strenger und Versicherungsmathematiker Kleinlein ihr natürlich rein unter Verbraucherschutzgründen offeriertes Angebot voll entfalten können.

Wir Vermittler kennen solche „Anbieter” zur Genüge. Sie melden sich regelmäßig ungefragt, um von uns Kunden mit Basisrenten vermittelt zu bekommen. Ob der so beratene Kunde mit der angestrebten Rückabwicklung wirklich bessergestellt ist, bleibt im Einzelfall abzuwarten.

Nicht alles ist an den Basisrenten gut und schon gar nicht alle Angebote sind gut. Aber als steuerlich gefördete Altersvorsorge mittels lebenslanger Rente hat sie jenseits ausschließlicher Renditebetrachtung durchaus Berechtigung.

Dass die Kalkulation oftmals eine weit überdurchschnittliche Lebenserwartung erfordert, damit die Rentenzahlung wenigstens die Summe der Beiträge abzüglich Steuererstattungen einbringt, können Anbieter und Gesetzgeber ändern. Darauf kommt es aber nicht an. Denn versichert werden soll das Langlebigkeit Risiko, nicht die Beitragsrenditen.

Aber ist es das, was Axel Kleinlein, den manche immer noch für einen Verbraucherschützer halten, wirklich antreibt, oder geht es nur um ein neues Geschäftsmodell mit der Rückabwicklung von Basisrenten?

Thomas Gottschling

tgprivatmail@aol.com

zum Artikel: Hilfe bei der Rückabwicklung: Kleinlein wirbt um Rürup-Kunden

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