20.4.2026 – Nicht unerwartet. Warum? Wir berichteten schon darüber. Der Arzt rechnet ab, der Kunde zahlt und reicht ein. Der Versicherer bemängelt die medizinische Notwendigkeit oder, wie in einem aktuellen Fall, die Begründung bei Überschreiten des Regelhöchstsatzes.
Kein Patient greift seinen Arzt an, als den Versicherer. Würden meine vermittelnden Kollegen Heil-Kostenpläne zuvor fordern und verwenden, gäbe es das nicht. Aber wer zeigt schon Berufung im Beruf? Nicht einmal die Politik
Frank Dietrich
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