Nicht unerwartet

20.4.2026 – Nicht unerwartet. Warum? Wir berichteten schon darüber. Der Arzt rechnet ab, der Kunde zahlt und reicht ein. Der Versicherer bemängelt die medizinische Notwendigkeit oder, wie in einem aktuellen Fall, die Begründung bei Überschreiten des Regelhöchstsatzes.

Kein Patient greift seinen Arzt an, als den Versicherer. Würden meine vermittelnden Kollegen Heil-Kostenpläne zuvor fordern und verwenden, gäbe es das nicht. Aber wer zeigt schon Berufung im Beruf? Nicht einmal die Politik

Frank Dietrich

office@frank-dietrich-fachmakler.de

zum Artikel: Explosionsartiger Anstieg der Verbraucherbeschwerden bei der Bafin

Artikel-Werkzeuge für Sie
Diese Seite empfehlen
Schlagwörter zu diesem Artikel
Weitere Artikel der Ausgabe vom 20.4.2026
Weitere Leserbriefe