Weil es die einen nicht haben können?

28.4.2026 – Wenn wir von Gerechtigkeit reden, dann verweise ich doch gern mal auf die ältere Willkürformel zu Art. 3 Abs. 1 GG des BVerG: Nichts „wesentlich Gleiches willkürlich ungleich noch wesentlich Ungleiches willkürlich gleich behandeln“.

Und wieder einmal typisch deutscher Neid, das, was wir scheinbar am besten können: Weil es die einen nicht haben können, dürfen es die anderen nicht haben. Aus keinem anderen Grund! Wir sollten in Deutschland Universitäten, Meisterausbildung und ähnliches verbieten! Dann können die, die sich dafür eignen, erst gar keine Vorteile gegenüber denen, die sich nicht dafür eignen, erlangen. Wäre doch viel gerechter!

Frank Schmidt

sjf0815@gmx.de

zum Leserbrief: Homeoffice auch mal unter Gerechtigkeitsgesichtspunkten sehen

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