26.7.2004 – Der Ertragsanteil der Rentenbesteuerung ist etwas völlig anderes als der neue ab 2005 gültige Rentenfreibetrag.
Der Ertragsanteil wird nicht angeboben, sondern er sinkt aufgrund des AltEinkG.
Norbert Müller
zum Artikel: „Riester und Rürup ohne Krankenversicherung“.




