Wie sieht es mit dem Ertragsanteil aus?

26.7.2004 – Der Ertragsanteil der Rentenbesteuerung ist etwas völlig anderes als der neue ab 2005 gültige Rentenfreibetrag.

Der Ertragsanteil wird nicht angeboben, sondern er sinkt aufgrund des AltEinkG.

Norbert Müller

versicherungsbewertung@web.de

zum Artikel: „Riester und Rürup ohne Krankenversicherung“.

 

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