19.5.2026 – Danke an die Redaktion für dieses Beispiel, der zwei Reaktionen in mir auslöst.
1. Als Versicherungsmakler fühle ich mich bestätigt, bei Gebäude- und Hausratversicherungen nur Tarife zu empfehlen, die auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit seitens des Versicherers verzichten.
2. Als deutscher Staatsbürger freue ich mich über das Beispiel für ein demokratisches Justizwesen, das nicht überall auf der Welt selbstverständlich ist.
Michael Ronnefeldt
zum Artikel: Der Brandschaden, die Kaminasche und der Einwand der groben Fahrlässigkeit




