Verbot von Abschluss- und Vertriebskosten rückt näher

25.9.2026 – Mit zehn Euro pro Monat soll der Staat von Januar an die private Altersvorsorge für Sechs- bis 18-Jährige fördern. Der entsprechende Vertrag soll laut dem Gesetzentwurf der Bundesregierung elektronisch und auch ohne Beratung abgeschlossen werden können. Das stößt unter anderem beim Deutschen Institut für Altersvorsorge und Organisationen deutscher Versicherungsmakler und -vermittler auf Ablehnung.

Der Bundestag hat am Freitagmorgen etwa eine Stunde lang über die sogenannte Frühstartrente (VersicherungsJournal 19.12.2025) debattiert. Der entsprechende Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksache 21/7864; PDF; 1,2 MB) wurde zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags.

Mit der Frühstartrente für Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis 18 Jahren will die Bundesregierung nach eigenen Angaben „die private Altersvorsorge bereits im Kindesalter beginnen lassen“. Die staatliche Förderung soll demnach zehn Euro pro Monat und Kind betragen.

Starten soll die neue Förderung zunächst mit dem Geburtsjahrgang 2020. Für ältere Kinder können zwar Verträge abgeschlossen werden, für die allerdings keine staatliche Förderung vorgesehen ist. Die Kosten für die Förderung werden für das kommende Jahr mit 198 Millionen Euro angegeben. Bis 2030 sollen sie auf 411 Millionen Euro steigen.

Pro Monat zehn Euro vom Staat für die Altersvorsorge

Die monatlich vom Staat gezahlten zehn Euro sollen dem Gesetzentwurf zufolge in ein individuelles, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot (16.9.2026) fließen. Hierfür müssen die Eltern der Anspruchsberechtigten einen solchen Vertrag aber auch abgeschlossen haben.

Andernfalls soll das Geld kollektiv am Kapitalmarkt angelegt werden. Das hierfür bis 2028 aufzubauende Sondervermögen „ist von dem übrigen Vermögen des Bundes, seinen Rechten und Verbindlichkeiten getrennt zu halten“, heißt es im Gesetzentwurf.

Demnach sind auch private Einzahlungen von bis zu 6.840 Euro im Jahr möglich. Ziel sei „ein nahtloser Übergang in die steuerlich geförderte private Altersvorsorge ab Volljährigkeit“. Auch ein individualisierter Anspruch aus dem Sondervermögen soll später in ein Altersvorsorgedepot übertragen werden können.

Auszahlung erst ab vollendetem 65. Lebensjahr

Die Erträge aus der Geldanlage des geförderten Kapitals sollen jeweils bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei sein. Dies soll grundsätzlich erst ab dem 65. Lebensjahr möglich sein. Denn das Gesetz soll ausdrücklich den langfristigen Vermögensaufbau forcieren.

Zukünftig solle allen Kindern eine kapitalgedeckte Altersvorsorge offenstehen – unabhängig von der Eigeninitiative oder Finanzkompetenz ihrer Eltern. Dies trage zu mehr Chancengleichheit bei.

Für die Auswahl der Produkte für die Frühstartrente sollen die Regeln zum neuen Standarddepot übernommen werden, die aus der Reform der geförderten privaten Altersvorsorge stammen (8.5.2026). Der Vertrag kann demnach elektronisch abgeschlossen werden, auch ohne Beratung.

Verbot von Abschluss- und Vertriebskosten geplant

Peter Schwark (Bild: Christian Kruppa)
Peter Schwark (Bild: Christian Kruppa)

Letzteres sieht die Deutsches Institut für Altersvorsorge GmbH (DIA) kritisch. Denn die Beschränkung auf das Standarddepot lasse kaum Raum für eigene Anlageentscheidungen. Das Gesetzesziel der finanziellen Bildung junger Menschen werde hierdurch kaum erreicht.

Stattdessen sollten laut DIA auch individuelle Altersvorsorgedepots zugelassen werden. Hierdurch könnten Familien und Heranwachsende unterschiedliche Anlagestrategien kennenlernen und praktische Erfahrungen mit Renditen und Risiken beim langfristigen Vermögensaufbau sammeln.

Das DIA fordert zudem, auf das vorgesehene Verbot von Abschluss- und Vertriebskosten zu verzichten. Denn dies erschwere es Versicherungsvermittlern insbesondere bei kleinen Vertragsguthaben, wirtschaftlich eine individuelle Kundenberatung anbieten zu können. Doch: „Gerade Haushalte mit geringer Finanzbildung benötigen häufig persönliche Beratung und einen Anstoßgeber“, erklärt DIA-Sprecher Dr. Peter Schwark.

Vermittler kritisieren Abschaffung der Zillmerung

Ähnlich haben sich in dieser Woche auch das Präsidium des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK), die Vorsitzenden der Vertretervereinigungen und die Vorstände des Arbeitskreises Vertretervereinigungen der Deutschen Assekuranz e.V. (AVV) positioniert.

In ihrer sogenannten Bonner Erklärung „Die Altersvorsorge-Revolution – der Vertrieb im Fokus einer regulatorischen Zeitenwende?“ (PDF; 144 KB) fordern die Organisationen, die nach eigenen Angaben rund 40.000 Versicherungsvermittler in Deutschland repräsentieren, die Kostengrenze zu korrigieren.

Bei ihnen stößt insbesondere auf Ablehnung, dass „Beratungspflichten beim Vertrieb zur Disposition gestellt werden“ könnten. „Im Sinne des Verbraucherschutzes fordert die deutsche Vermittlerschaft, dass es keinen Vertrieb ohne Beratung geben darf“, heißt es von den Unterzeichnern (24.9.2026). Denn: Die geplante Abschaffung der Zillmerung (20.2.2026) „ignoriert, dass gerade am Anfang einer Vertragsbeziehung der Beratungsaufwand am höchsten ist und deshalb vergütet werden sollte.“

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