19.10.2018 – Einer freien Handelsvertreterin, die es mit dem Datenschutz nicht so genau nahm, wurde fristlos gekündigt. Zu Recht, wie das Oberlandesgericht München nun bestätigt. Besonders bitter für die Klägerin: Ihr steht weder ein Handelsvertreterausgleich noch Schadenersatz zu.
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