7.11.2025 – Viele Privatversicherte mit Rente suchen wegen steigender Prämien den Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Ein Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg zeigt, dass der Rückweg über eine befristete Teilrente funktionieren kann.



