Smart Home bringt neue Sorgfaltspflichten für Vermittler

6.4.2018 – Smart Home ist ein Thema, mit dem sich Vermittler beim Kunden positionieren können. Denn die Technik ist noch neu. Sie birgt aber auch Risiken, die gerade im Hinblick auf die neue Datenschutzgrund-Verordnung nicht unterschätzt werden sollten. Dies beschreibt Heiko Beckert im aktuellen VersicherungsJournal Extrablatt.

„Wer in seinem Einzugsgebiet die richtige Klientel hat, kann sich als Spezialist für die Absicherung von Smart-Home-Technik in Stellung bringen. Da es sich hier nicht gerade um die preiswertesten Geräte handelt, müssen beispielsweise Hausratversicherungen angepasst, Elektroschutzbriefe oder Elektronikpolicen beraten werden“, berichtet Heiko Beckert von der Kommunikate GmbH im aktuellen VersicherungsJournal Extrablatt.

Fristlos sicher

Die Smart-Home-Technik hält auch im gewerblichen Bereich sowie bei Freiberuflern Einzug. Hier macht Beckert auf besondere Sorgfaltspflichten durch die ab 25. Mai geltende europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) (VersicherungsJournal 20.12.2016) aufmerksam. Diese gilt ohne weitere Übergangsfristen, dafür aber mit empfindlichen Strafzahlungen bei Zuwiderhandlungen.

Spätestens im Rahmen der neuen Datenschutz-Grundverordnung müssen Gewerbetreibende ein Informationssicherheits-Management haben. Sämtliche Komponenten von Smart-Home-Anwendungen müssen in die DSGVO-Sicherheitsarchitektur einbezogen werden, so Beckert.

Vorsicht auch im Privatbereich

Zwar gelte die EU-DSGVO nur für Unternehmen, Vermittler müssten bei der Beratung von Privatkunden aber „höllisch aufpassen“, ob nicht doch sensible berufliche Daten im privaten Umfeld dauerhaft oder temporär abgelegt sein können.

„Das kommt durchaus häufig vor, gerade bei Managern, Freiberuflern und Außendienstlern kann man durchaus davon ausgehen, und natürlich immer dann, wenn ein Home-Office-Arbeitsplatz vorhanden ist“, so Beckert. Da gemäß DSGVO die Verantwortung bei dem liegt, dem die Daten abhandenkommen, sollte diese Risikosituation von jedem Vermittler zumindest angesprochen und dokumentiert werden.

So kommt das Extrablatt zu Ihnen

Extrablatt Cover (Bild: VersicherungsJournal)

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Datenschutz · Smart Home · Technik
 
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