16.10.2026 – Fehler bei der Bedarfsermittlung, Umdeckungen, fehlende Dokumentationen und Lücken im Versicherungsschutz führen laut einer Umfrage der VersicherungsJournal-Redaktion häufig dazu, dass die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung einspringen muss. Neben diesen bekannten Fehlern werden weitere Haftungsrisiken genannt – etwa die fehlende Anpassung des Bedarfs nach Bestandsübernahmen oder versäumte Fristen bei der Schadensmeldung.
Die VersicherungsJournal-Redaktion hat bei spezialisierten Versicherern, Versicherungsmaklern und Assekuradeuren eine Umfrage zur Vermögensschadenhaftpflicht für Vermittler durchgeführt.
Häufigster Grund für Entzug der Zulassung
Anlass waren Daten der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (Eiopa). Demnach waren Verstöße gegen die Pflicht zur Berufshaftpflichtversicherung nach Artikel 10 Absatz 4 IDD in Deutschland 2024 der häufigste Grund für den Entzug der Vermittlerzulassung (VersicherungsJournal 23.3.2026).
Die überwiegende Mehrheit der Fälle, in denen Vermittler ihre Vermögensschadenhaftpflicht verlieren, gehe nicht auf wiederholte oder teure Schadenfälle zurück, sondern auf nicht gezahlte Versicherungsprämien, berichteten die befragten Anbieter. Zugleich sei ein Anstieg der Schadenssummen zu beobachten (VersicherungsJournal 15.10.2026).
Geantwortet haben:
- Axa Versicherung AG,
- CGPA Europe Underwriting GmbH,
- Hans John Versicherungsmakler GmbH,
- R+V Versicherung AG.
Häufige Pflichtverletzungen von Vermittlern
Die Redaktion wollte auch wissen, welche Pflichtverletzungen von Vermittlern häufig zu Schadensersatzforderungen führen. Eine Sprecherin der Axa nannte drei wiederkehrende Fehlerquellen:
- Fehlerhafte Bedarfsermittlung und Unterdeckung: „Wenn Risiken nicht korrekt erfasst werden, kommt es zu fehlerhaften Einschätzungen und zu Unterdeckungen. Ein typischer Fall ist die Annahme, bestimmte Risiken seien bereits mitversichert, obwohl das nicht der Fall ist“, teilte die Sprecherin mit.
- Unzureichende Anpassung bei Bestandsübernahmen: Gerade bei der Übernahme bestehender, möglicherweise älterer Versicherungsverträge würden notwendige Anpassungen häufig übersehen. Dadurch könnten Lücken im Versicherungsschutz entstehen, so die Axa-Sprecherin.
- Unzureichende Bestandspflege: Auch eine unzureichende Überprüfung des bestehenden Versicherungsschutzes könne Haftungsansprüche nach sich ziehen, wenn die tatsächlichen Risiken dadurch nicht mehr ausreichend abgesichert seien. Ein Beispiel sei der Umbau einer Scheune zu einem Wohnraum, der vermietet werden soll.
Ähnliches berichtet die R+V. „Zu den häufigsten Schadenursachen zählen Fehler in der Beratung, Ein- oder Umdeckung von Versicherungsverträgen, vor allem eine fehlende Elementarschaden-Versicherung, Vollkasko-Deckung oder Berufsunfähigkeitsversicherung“, teilte eine Sprecherin mit.
In der Praxis sehen wir […] immer wieder dieselben Kernrisiken.
Marc Hinrichsen, Hans John Versicherungsmakler GmbH
Welche häufigen Beratungsfehler Hans John beobachtet
Die Hans John Versicherungsmakler GmbH betreute nach eigenen Angaben als spezialisierter Vermittler zum Jahresende 2025 rund 15.000 Vermögensschadenhaftpflicht-Verträge, die Mehrheit von Versicherungsmaklern.
„In der Praxis sehen wir aus unserer täglichen Schadenbearbeitung immer wieder dieselben Kernrisiken“, berichtete Geschäftsführer Marc Hinrichsen. Er nannte ebenfalls typische Fehler, die zu Haftungsfällen führen:
- Falsche oder unzureichende Bedarfsermittlung – die konkrete Tätigkeit des Kunden werde nicht vollständig abgefragt, so dass eine tatsächlich ausgeübte Tätigkeit am Ende nicht versichert sei.
- Deckungslücken beziehungsweise ein falscher Versicherungsumfang, etwa durch einen Ausschluss, eine fehlende Klausel oder eine falsche Versicherungssumme.
- Unterversicherung – der Kunde hätte einen höheren Schutz benötigt, der Schaden übersteigt die vereinbarte Versicherungssumme.
- Fehler bei der Um- und Eindeckung biometrischer Risiken – insbesondere im Zusammenhang mit der Beantwortung von Gesundheitsfragen komme es hier immer wieder zu Haftungsszenarien, so Hinrichsen.
- Ein weiterer wiederkehrender Fall sei die unterlassene oder unzureichende Nachteilsprüfung bei einem Vertragswechsel, wenn Kunden durch den Wechsel schlechter gestellt würden, ohne hierauf hingewiesen worden zu sein.
Wiederkehrende Fehler in bestimmten Segmenten

- Marc Hinrichsen (Bild: Hans John)
Hinrichsen verwies darüber hinaus auf einzelne Sparten, in denen es häufig zu Haftungsfällen komme. So bleibe die Rechtsschutzversicherung aufgrund des hohen Beratungsbedarfs und -anspruchs ein Feld, in dem Beratungsfehler häufig zu Vermögensschäden führen würden.
Auch der Bereich der Finanzanlagen sei zu nennen: „Kommt es bei einzelnen Produkten zu erheblichen Wertverlusten, zieht dies nicht selten Schadensersatzforderungen gegen die beratenden Vermittlerinnen und Vermittler nach sich“, so Hinrichsen.
Ein klassisches Feld bleibe zudem die Kfz-Versicherung, etwa wenn statt der gewünschten Vollkasko- lediglich eine Teilkaskoversicherung eingedeckt werde.
Aus unserer Sicht wird (…) die Prävention immer wichtiger.
Christian Henseler, CGPA Europe
CGPA: Drei zentrale Bereiche von Schäden
Christian Henseler, Geschäftsführer des Assekuradeurs CGPA Europe Underwriting GmbH, sieht ebenfalls „einige typische Konstellationen“, auf die sich die beobachtete Schadenpraxis zurückführen lasse.
Ein wesentlicher Bereich seien Beratungs- und Dokumentationsfehler. „Dabei geht es beispielsweise um einen Versicherungsbedarf, der nicht ausreichend ermittelt wurde, um Deckungslücken oder darum, dass sich im Nachhinein nicht mehr nachvollziehen lässt, weshalb eine bestimmte Empfehlung ausgesprochen wurde“, so Henseler.
Ein weiteres Risiko sei die laufende Betreuung bestehender Versicherungsverhältnisse. Haftungsfragen entstünden etwa, wenn sich die Risiken beim Kunden veränderten, der bestehende Versicherungsschutz nicht mehr ausreiche oder notwendige Anpassungen unterblieben.
„Regelmäßig beschäftigen uns außerdem Fälle rund um Fristen, Anträge und Vertragsumstellungen. Besonders problematisch können Situationen werden, in denen bestehender Versicherungsschutz beendet wird, bevor der neue Schutz rechtssicher hergestellt ist“, ergänzt Henseler.
Kunden haben weitreichende Erwartungen

- Christian Henseler (Bild: CGPA)
„Bei Versicherungsmaklern kommt hinzu, dass Kunden teilweise sehr weitgehende Erwartungen an die Betreuung ihres gesamten Versicherungsbestandes haben. Hier zeigt sich, wie wichtig eine klare Definition und Dokumentation des erteilten Maklerauftrags ist“, berichtet Henseler.
Auch die Schadenbegleitung berge Fehlerpotenzial, etwa wenn Fristen bei der Schadenmeldung versäumt würden.
Zudem veränderten digitale Beratungs- und Abschlussprozesse die Haftungsrisiken. Eine digitale Abschlussstrecke beseitige beispielsweise nicht automatisch die gesetzlichen Beratungs- und Dokumentationspflichten. „Digitalisierung kann Prozesse sicherer machen – sie ersetzt aber nicht die fachliche Verantwortung des Vermittlers“, so Henseler.
„Aus unserer Sicht wird deshalb die Prävention immer wichtiger. Als spezialisierter VSH-Versicherer verstehen wir unsere Aufgabe nicht erst darin, einen eingetretenen Schaden zu regulieren oder unbegründete Ansprüche abzuwehren. Ebenso wichtig ist es, gemeinsam mit den Vermittlern typische Haftungsquellen frühzeitig zu erkennen und Schadenfälle möglichst bereits im Vorfeld zu vermeiden.“
In welchen Versicherungszweigen Schäden häufig sind
Henseler stellte dem VersicherungsJournal darüber hinaus eine Grafik zur Verfügung, die zeigt, auf welche Versicherungszweige sich die von CGPA regulierten Vermögensschadenhaftpflichtfälle verteilen.
Den größten Anteil macht demnach die Wohngebäudeversicherung mit 16 Prozent aus. Dabei gehe es beispielsweise um eine fehlende Absicherung gegen Elementarschäden. Es folgen die Rechtsschutzversicherung mit 14 Prozent und die Krankenversicherung mit 13 Prozent. Elf Prozent der Fälle entfallen auf die Kfz-Versicherung.
Die übrigen Schäden verteilen sich recht gleichmäßig auf verschiedene Versicherungszweige. Auf die Privathaftpflicht-, die Unfall- und die gewerbliche Sachversicherung entfallen jeweils sechs Prozent. Jeweils vier Prozent tragen die Hausrat-, Berufsunfähigkeits-, Betriebshaftpflicht- und Lebensversicherung zum Schadengeschehen bei.





