Frühstartrente: Vermittler setzen auf Zuzahlungen

19.10.2026 – Zukünftig sollen Kinder vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr eine staatliche Förderung in Höhe von zehn Euro monatlich erhalten, um eine kapitalgedeckte private Altersvorsorge aufzubauen. Eltern, Großeltern und andere Dritte können zusätzlich insgesamt bis zu 6.840 Euro jährlich einzahlen. Hierfür gelten andere Regeln, für die sich Vermittlerverbände stark gemacht haben. Dem Entwurf muss nun noch der Bundesrat zustimmen.

Der Bundestag hat am Freitag die sogenannte Frühstartrente beschlossen. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung hatte der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags am Mittwoch gebilligt und verändert (VersicherungsJournal Medienspiegel 15.10.2026).

Der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (PDF; 1,3 MB) gaben die Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und der SPD-Bundestagsfraktion ihre Stimmen. Dagegen votierten die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Bundestagsfraktion Die Linke. Die AfD-Bundestagsfraktion enthielt sich.

Zu den Änderungen des Finanzausschusses gehört eine präzisere Formulierung der Anlagepolitik des Fonds. Demnach ist das Geld der Sparer „ausschließlich in breit diversifizierte globale Aktien oder Aktienfonds“ anzulegen. Damit wolle man ausschließen, „dass andere politische Ziele mit der Anlage der Mittel verfolgt werden“.

Zehn Euro pro Monat für Sechs- bis 18-Jährige

Die Bundesregierung will mit der Frühstartrente Sechs- bis 18-Jährige mit zehn Euro pro Monat staatlich fördern. Starten soll dies mit dem Geburtsjahrgang 2020. Für ältere Kinder können zwar Verträge abgeschlossen werden, aber eine staatliche Förderung ist nicht vorgesehen.

Das angesparte Kapital könne durch private Einzahlungen bis zu 6.840 Euro im Jahr weiter aufgestockt werden, heißt es in dem Gesetzesentwurf. Und weiter: „Ein nahtloser Übergang in die steuerlich geförderte private Altersvorsorge ab Volljährigkeit wird ermöglicht.“

Denn für die Auswahl der Produkte für die Frühstartrente sollen die Regeln des Standarddepot-Vertrags für die geförderte private Altersvorsorge (VersicherungsJournal 8.5.2026) übernommen werden. Der Vertrag könne elektronisch abgeschlossen werden; eine Beratung sei nicht erforderlich.

Auszahlung erst ab dem 65. Lebensjahr möglich

Das Geld soll in einen individuellen, kapitalgedeckten Altersvorsorgedepot-Vertrag eingezahlt werden, wenn die Eltern einen solchen abgeschlossen haben. Andernfalls werden die zehn Euro über das zu errichtende Sondervermögen des Bundes „Frühstartrente“ kollektiv am Kapitalmarkt angelegt.

Ein individualisierter Anspruch aus diesem Fonds kann später in einen individuellen Altersvorsorgedepot-Vertrag übertragen werden. Die Erträge sollen bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei sein, heißt es weiter. Eine Auszahlung des geförderten Kapitals soll demnach grundsätzlich nicht vor dem 65. Geburtstag möglich sein.

Zur Begründung heißt es, mit der Frühstartrente beginne bereits im Kindesalter eine kapitalgedeckte Altersvorsorge. „Wer den Kapitalmarkt schon in jungen Jahren erlebt, entwickelt Verständnis für langfristiges Investieren und baut Vertrauen auf“, schreibt die Regierung.

Förderzulage als Beitrag zur Chancengleichheit

Denn die Frühstartrente zeige den Geförderten beispielsweise, welche Rolle Risiken und Schwankungen über längere Anlagehorizonte spielen. Die Anbieter und öffentlichen Stellen sollten demnach verpflichtet werden, verständliche, transparente und aktuelle Informationen bereitzustellen.

Hierdurch sollen „Eltern und Kinder nachvollziehen können, wie die Frühstartrente funktioniert, wie sich das Vermögen entwickelt und welche Rolle Kapitalmarktmechanismen für die private Altersvorsorge spielen“, heißt es in dem Gesetzesentwurf.

Langfristig solle die Förderzulage auch soziale Ungleichheiten abbauen. Zugang zu kapitalgedeckter Vorsorge erhalten nämlich alle Kinder – „unabhängig von der Initiative, den finanziellen Möglichkeiten oder der Finanzkompetenz ihrer Eltern“. Dies sei „ein wichtiger Beitrag zur Chancengleichheit“.

Einstieg in kapitalgedeckte Privatvorsorge

In der Bundestagsdebatte am Freitag verteidigte Michael Thews (SPD) die vorgesehene Vorschrift, dass nur das sogenannte Standarddepot abgeschlossen werden kann. Die sei vor allem deshalb vorteilhaft, weil die Kosten gedeckelt seien und damit die Ertragschancen höher seien.

Für Koalitionspartner Fritz Güntzler (CDU/CSU) ist die Frühstartente ein wichtiger „Mosaikstein“ der Altersvorsorge. Man habe die Nachfolgeprodukte der Riester-Riester für Erwachsene auf den Weg gebracht (11.5.2026), die nun mit der Frühstartrente für Kinder vernetzt würden.

Sie lenke der neue Zuschuss hin zum „Einstieg in die kapitalgedeckte private Altersvorsorge bereits mit Vollendung des sechsten Lebensjahres“. Ein weiterer wichtiger Aspekt sei die finanzielle Bildung. Denn den jungen Menschen werde hiermit gezeigt, „dass der Kapitalmarkt nichts Schlechtes“ sei.

BVK: Kritik an Verzicht auf Beratungspflicht

Michael H. Heinz (Bild: BVK)
Michael H. Heinz (Bild: BVK)

Letzteres unterstützt auch der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK), der die Frühstartrente als „Schritt in die richtige Richtung“ lobt. Die kapitalgedeckte Altersvorsorge gewinne angesichts der demografischen Entwicklung an Bedeutung, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz.

Er sieht jedoch auch erheblichen Verbesserungsbedarf bei der konkreten Ausgestaltung des Gesetzes. Kritisch bewertet der Verband insbesondere die weitgehende Standardisierung der Privatvorsorge sowie den Verzicht auf umfassende Beratungs- und Dokumentationspflichten.

„Langfristige Vorsorgeentscheidungen sollten vor allem von qualifizierter Beratung begleitet werden“, betont Heinz. „Denn persönliche Beratung leistet einen wichtigen Beitrag zur finanziellen Bildung und unterstützt Verbraucher dabei, individuell angepasste Vorsorgelösungen auszuwählen.“

Persönliche Berater „wirtschaftlich tragfähig“

Die Begleitung des Kunden durch einen persönlichen Ansprechpartner stärke nach Angaben des BVK-Präsidenten außerdem „die Bereitschaft, über die staatliche Förderung hinaus zusätzlich Vermögen für die Altersvorsorge aufzubauen“.

Dass sich das Verbot von Abschluss- und Vertriebskosten nur auf den Vertragsteil der staatlichen Zulagen bezieht, bewertet der Vermittlerverband hingegen positiv. „Für die Eigenbeiträge gelten die Vorschriften des Alterszertifizierungsgesetzes“, betont Heinz.

Diese Änderung, die erst in den Beratungen des Finanzausschusses vorgenommen wurde, helfe, die persönliche Beratung bei freiwilligen Zuzahlungen jenseits des Standarddepots „wirtschaftlich tragfähig“ zu halten. Vor der Abstimmung im Bundesrat plädiert der BVK deshalb für „die Einbindung qualifizierter Beratung als Bestandteil einer nachhaltigen Altersvorsorgepolitik“.

AfW kritisiert Widerspruch beim Thema Beratung

Norman Wirth (Bild: AfW)
Norman Wirth (Bild: Andreas Klingberg)

Auch der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. sieht weiterhin einen Widerspruch beim Thema Beratung. Denn einerseits wolle die Politik Kinder, Jugendliche und ihre Familien stärker an den Kapitalmarkt heranführen und zu mehr eigenverantwortlicher Vorsorge motivieren.

Doch andererseits würden die gesetzlichen Beratungsanforderungen für Standarddepot-Abschlüsse teilweise zurückgenommen. Dies betrifft alle entsprechenden Verträge zur privaten Altersvorsorge.

„Das ist schon bemerkenswert: Die Politik will mehr Menschen an den Kapitalmarkt bringen, ihnen mehr Eigenverantwortung übertragen und gleichzeitig die gesetzlichen Anforderungen an die Beratung abschwächen“, kritisiert Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW.

Auffanglösung durch die Deutsche Bundesbank

„Gerade Familien, die bisher wenig Berührung mit Kapitalmarktanlagen hatten, brauchen verständliche Informationen, Orientierung und häufig auch persönliche Beratung“, so Wirth weiter. „Es geht um langfristige Chancen und Risiken, um Kosten, Förderung und Entscheidungen, die über Jahrzehnte wirken. Die Standardisierung eines Produkts macht diese Fragen nicht überflüssig.“

Kritisch sieht der AfW außerdem die staatliche Auffanglösung, deren Verwaltung die Deutsche Bundesbank übernehmen soll. „Wenn für ein Kind über Jahre Geld in einem staatlichen Sammelvermögen angelegt wird, ohne dass sich das Kind oder seine Eltern jemals damit beschäftigen, haben wir zwar einen Kapitalstock geschaffen.“ Doch das sei keine Finanzbildung.

Dass diese notwendig ist, zeigt eine aktuelle Online-Umfrage der Yougov Deutschland GmbH im Auftrag des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV). Demnach wussten knapp sechs von zehn der rund 1.000 befragten Eltern wenig oder gar nichts über die Frühstartrente.

GDV: Eltern wissen wenig über Frühstartrente

Konkret gaben nämlich nur 38 Prozent der Teilnehmer an, bereits von der Frühstartrente gehört zu haben und ungefähr zu wissen, worum es dabei geht. 29 Prozent hatten zwar hiervon gehört, kannten das Vorhaben aber nicht genauer. Weitere 30 Prozent kannten es demnach sogar überhaupt nicht.

Aber gut 70 Prozent der befragten Eltern beurteilen es positiv, dass die staatlichen Beiträge direkt in einen Altersvorsorgevertrag fließen und grundsätzlich erst im Rentenalter ausgezahlt werden können. Die breite Zustimmung geht auch mit einer hohen Bereitschaft einher, die staatliche Förderung zusätzlich durch eigene Beiträge für ein Kind in ihrem Umfeld zu ergänzen.

Umfrageergebnis zu Zuzahlungen (Bild: GDV)

Denn 76 Prozent der Eltern können sich dies grundsätzlich vorstellen. Davon sind 43 Prozent zu einer regelmäßigen Zuzahlung bereit, die weiteren 33 Prozent erwägen das zumindest gelegentlich. Kategorisch nein zu eigenen Sparanstrengungen sagen demnach lediglich sechs Prozent.

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