19.10.2026 – Mehr als die Hälfte der Privatversicherten hierzulande muss für die private Absicherung ihrer Gesundheitsausgaben ab Januar durchschnittlich 13,4 Prozent mehr Geld zahlen. Hinzu kommen weitere Anpassungen im Laufe des Jahres. Die konkrete Höhe der zum kommenden Jahreswechsel geplanten Beitragsanpassungen halten ein Versicherungsberater und eine Versicherungsmaklerin auf ihren Internetseiten fest.
Für rund 53 Prozent der Kunden der privaten Krankenversicherung (PKV) in Deutschland dürften die Beiträge zum 1. Januar steigen. Nach Angaben des Verbands der Privaten Krankenversicherung e.V. liegt die durchschnittliche Beitragsanpassung (BAP) für sie voraussichtlich bei 13,4 Prozent.
Bei den Tarifen für Beihilfeberechtigte liegt der durchschnittliche Anstieg demnach bei 11,4 Prozent, bei allen anderen Versicherten bei 15,3 Prozent. Nicht erfasst in diesen Zahlen sind jedoch laut einer Infoseite der Lobbyorganisation Versicherte, deren Anbieter die Beiträge später unterjährig anpassen.
Beitragsanpassungen zum Jahreswechsel angekündigt

- Oliver Beyersdorffer (Bild: Beyersdorffer)
Der Branchenverband betont, dass die privaten Krankenversicherer ihre Prämien nur dann erhöhen dürfen, wenn die Versicherungsleistungen in einem Tarif nachweislich um einen bestimmten Prozentsatz höher liegen als ursprünglich kalkuliert. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Abweichung von zehn Prozent. Es ist aber auch möglich, vertraglich eine niedrigere Schwelle zu vereinbaren.
Bei welcher Assekuranz welche konkrete BAP-Höhe zum kommenden Jahreswechsel ansteht, hat der nach Versicherungsberater Oliver Beyersdorffer auf dem von ihm betriebenen Online-Portal „TarifwechselProfi“ dargestellt.
Hierfür listet er nach eigenen Angaben „alle bekannten Informationen“ der unterschiedlichen PKV-Anbieter auf, sobald er Zugang hierzu habe. Allerdings schränkt er ein: „Vor allem in Bezug auf die Bisextarife ist die Informationsdichte sehr dürftig.“
Demnach haben folgende zwölf Gesellschaften für zumindest einen Teil ihrer Produkte eine BAP zum 1. Januar angekündigt:
- Allianz Private Krankenversicherungs-AG: für Unisex-Tarife (im Neugeschäft),
- Axa Krankenversicherung AG: Unisex (Neugeschäft),
- Barmenia Krankenversicherung AG: Unisex (Neugeschäft),
- Gothaer Krankenversicherung AG: Unisex (Neugeschäft),
- Inter Krankenversicherung AG: Unisex (Neugeschäft),
- Landeskrankenhilfe V.V.a.G.: Unisex (Neugeschäft),
- LVM Krankenversicherungs-AG: Unisex (Neugeschäft),
- Mecklenburgische Krankenversicherungs-AG: Unisex (Neugeschäft),
- R+V Krankenversicherung AG: Unisex (Neugeschäft),
- Signal Iduna Krankenversicherung a.G.: Unisex,
- Universa Krankenversicherung a.G.: Unisex (Neugeschäft),
- Württembergische Krankenversicherung AG: Bisex-Tarife.
Auf PKV-Geschäft spezialisierte Versicherungsvermittler

- Anja Glorius (Bild: Sebastian Berger)
Laut § 203 Absatz 5 VVG müssen private Krankenversicherer eine BAP mindestens einen Monat vor dem Inkrafttreten mit Angabe der maßgeblichen Gründe hierfür schriftlich ankündigen. Danach haben Versicherte laut § 205 Absatz 4 VVG für zwei Monate ein Sonderkündigungsrecht.
Weitere 17 PKV-Anbieter, die ihre Beiträge anpassen wollen, benennt Anja Glorius, Geschäftsführerin der KVoptimal.de GmbH. Die auf das PKV-Geschäft spezialisierte Versicherungsmaklerin arbeitet mit 15 angestellten Mitarbeitern in Berlin (VersicherungsJournal 11.5.2026).
In einer Tabelle auf ihrer Internetseite verlinkt sie darüber hinaus Informationen zu BAP-Ankündigungen der Unternehmen für das Neugeschäft ab 2027 gelten.
„Sobald neue Zahlen bekannt werden, pflegen wir sie umgehend in unsere Übersicht ein“, kündigt Glorius an. Aktuell sind dort diese Anbieter verzeichnet:
- Alte Oldenburger Krankenversicherung AG,
- Arag Krankenversicherungs-AG,
- Bayerische Beamtenkrankenkasse AG,
- Concordia Krankenversicherungs-AG,
- Continentale Krankenversicherung a.G.,
- Debeka Krankenversicherungsverein a.G.,
- DKV Deutsche Krankenversicherung AG,
- Generali Deutschland Krankenversicherung AG,
- Hallesche Krankenversicherung a.G.,
- Hansemerkur Krankenversicherung AG,
- Huk-Coburg-Krankenversicherung AG,
- Münchener Verein Krankenversicherung a.G.,
- Nürnberger Krankenversicherung AG,
- Ottonova Krankenversicherung AG,
- Provinzial Krankenversicherung Hannover AG,
- Süddeutsche Krankenversicherung a.G.,
- UKV – Union Krankenversicherung AG.




