23.11.2017 (€) – Das Betriebsrenten-Stärkungsgesetz (BRSG) tritt zum 1. Januar 2018 in Kraft. Es enthält einige neue Anreize für die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung, insbesondere wegen der verbesserten steuerlichen Förderung. In einem Dossier des VersicherungsJournals werden die wichtigsten Regelungen des Gesetzes zusammengefasst und erste Handlungshinweise formuliert.
| Direkter Link zum Download hier: PDF-Datei (1,85 MB) herunterladen |
Am 1. Juni wurde das Betriebsrenten-Stärkungsgesetz (BRSG) vom Deutschen Bundestag beschlossen und nach Zustimmung des Bundesrates am 7. Juli im Bundesgesetzblatt am 23. August veröffentlicht. Über drei Jahre hatten das Bundesministerium der Finanzen sowie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gemeinsam am Gesetz gefeilt. Nun tritt es zum 1. Januar 2018 in Kraft.
Zwei Eckpfeiler
Damit nimmt die künftige Neuausrichtung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in Deutschland Gestalt an. Das neue Konzept basiert im Wesentlichen auf zwei Eckpfeilern:
- dem Sozialpartnermodell, mit dem auf tarifvertraglicher Ebene die echte Beitragszusage eingeführt wird,
- einem steuerlichen Förderkonzept, mit dem insbesondere bei Geringverdienern und in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) die Verbreitung der bAV angeregt werden soll, kombiniert mit Erleichterungen bei Bedürftigkeit im Alter.
Es gibt zudem Verbesserungen bei den bisherigen fünf Durchführungswegen – einschließlich der reinen Beitragszusage in den Wegen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds im Rahmen des Sozialpartnermodells.
BRSG schafft neue Regeln
Mit dem Betriebsrenten-Stärkungsgesetz werden zahlreiche weitere Neuerungen wirksam, die zum Beispiel Arbeitgeberzuschüsse für Geringverdiener und bei Entgeltumwandlung vorsehen sowie Arbeitgeber bei reiner Beitragszusage von der Haftung befreien.
Arbeitnehmer können Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung künftig wesentlich leichter mitnehmen, wenn sie ihre Arbeitsstelle wechseln. Wie Unternehmen das sicherstellen müssen, ist in der EU-Mobilitätsrichtlinie festgelegt, die schon im April 2014 verabschiedet worden ist und zum 1. Januar 2018 durch das Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie realisiert wird.
Mit dem BRSG wurden zudem die gesetzlichen Unverfallbarkeitsfristen und das Mindestalter für die arbeitgeberfinanzierte bAV weiter herabgesetzt. Außerdem haben Arbeitnehmer ab dem 1. Januar 2018 mehr Informations- und Auskunftsansprüche.
Neues Dossier
In einem Dossier des VersicherungsJournals fassen Detlef Pohl und der bAV-Berater Michael Ries die wichtigsten Regelungen des Gesetzes zusammen und formulieren erste Handlungshinweise.
Dazu wird zunächst ein Überblick über den Status-quo in der betrieblichen Altersversorgung, den verschiedenen Arten der Leistungszusage und unterschiedlichen Durchführungswegen verschafft. In den nachfolgenden Kapiteln werden dann die wichtigsten Neuerungen vorgestellt.
Im Detail folgt etwa die Darstellung des neuen Modells für Tarifpartner, deren Rolle sowie der Möglichkeiten für nichttarifgebundene Betriebe. Des Weiteren wird über die zukünftige Handhabung des Arbeitgeberzuschusses beim Sozialpartnermodell und bei Entgeltumwandlung informiert.
Ein weiterer Aspekt, der in dem Dossier tiefer gehend betrachtet wird, ist die Frage der steuerlichen Förderung. Hier werden unter anderem die Situation für Geringverdiener, die Bedingungen für Arbeitgeber sowie die zusätzliche Steuerförderung für versicherungsförmige Wege näher thematisiert.
Alte versus neue bAV
Zum Abschluss des Dossiers werfen die Autoren einen Blick nach vorne und beleuchten die Perspektiven der bAV nach BRSG. In ersten stichprobenhaften Befragungen wurden dafür die Positionen auf Arbeitgeberseite, von Gewerkschaften, Produktgebern und bAV-Beratern eingeholt.
Im letzten Kapitel stehen einige praktische Hindernisse und Auswege für Produktgeber und Vermittler auf dem Prüfstand. Es wird die Rolle der Beratung und Beratungskosten thematisiert. Zudem wird aufgegriffen, wie die Digitalisierung als Schlüssel für schlanke Beratungs- und Abschlussprozesse genutzt werden kann.
Inhalt und Zugang
Das Dossier gliedert sich in folgende Abschnitte:
- Die Betriebsrente in Deutschland bisher
- II. BRSG setzt einen neuen Rahmen
- III. Das Sozialpartnermodell im Detail
- IV. Das Opting-out-Modell
- V. Weitere Änderungen im BRSG
- VI. Steuerliche Förderung und Anrechnung auf Grundsicherung
- VII. Wie sich der Markt neu sortiert
- VII. Ausblick: alte versus neue bAV?
- Fazit
Das vollständige 31-seitige Dossier „Das BRSG − Neue Impulse oder vertane Chance für die bAV? Wie das Sozialpartnermodell, die staatliche Förderung und der Arbeitgeberzuschuss geregelt sind“ steht Premium-Abonnenten als PDF-Datei (1,85 MB) unter diesem Link zum Herunterladen zur Verfügung.
.jpg)



