Altersteilzeit bei Versicherern: Wichtiges „Instrument für Fälle eines sozialverträglichen Personalabbaus“

26.8.2026 – Bei den deutschen Versicherern wird Altersteilzeit eher selten genutzt: 2,3 Prozent der Beschäftigten haben entsprechende Verträge. Bei Personalabbau ist sie jedoch ein wichtiges Instrument für einen sozialverträglichen Stellenabbau. Sowohl der Arbeitgeberverband der Versicherer als auch Verdi sprechen sich deshalb für den Erhalt des sogenannten Blockmodells aus, bei dem auf eine Arbeits- eine Freistellungsphase folgt.

Die Bundesregierung könnte die Möglichkeiten zur Altersteilzeit einschränken, wenn sie den Empfehlungen der Alterssicherungskommission (ASK) folgt (VersicherungsJournal 20.8.2026).

Blockmodell der Altersteilzeit ist vakant

Vor allem das sogenannte Blockmodell steht zur Debatte und könnte im Zuge der Rentenreform abgeschafft werden. Dabei wird die Altersteilzeit zu gleichen Teilen in eine Arbeits- und eine Freistellungsphase unterteilt. In der ersten Phase arbeiten die Beschäftigten regulär weiter, in der zweiten sind sie vollständig freigestellt.

Das Gehalt wird dabei über die gesamte Laufzeit auf Basis der halbierten Arbeitszeit gezahlt. Der Arbeitgeber muss das Altersteilzeitentgelt um mindestens 20 Prozent aufstocken und zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge zahlen, so dass diese grundsätzlich auf 90 Prozent des bisherigen Entgelts abgesichert werden.

Vor diesem Hintergrund hat das VersicherungsJournal beim Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland e.V. (AGV) und bei der Ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft nachgefragt, wie Altersteilzeit bei den Versicherern geregelt ist, wie sie genutzt wird und wie beide Seiten zu einer möglichen Abschaffung des Blockmodells stehen.

Altersteilzeit wird bei Versicherern eher selten genutzt

Sebastian Hopfner (Bild: AGV)
Sebastian Hopfner (Bild: AGV)

Bei den Versicherern wird Altersteilzeit eher selten genutzt, wie der stellvertretende AGV-Hauptgeschäftsführer Dr. Sebastian Hopfner berichtet.

Rund 2,3 Prozent der Angestellten in der Versicherungsbranche seien derzeit auf Grundlage eines Altersteilzeitvertrags beschäftigt, was rund 4.500 Beschäftigten entspreche.

Das Blockmodell sei dabei mit Abstand die häufigste Variante. Rund 80 Prozent der Altersteilzeitverträge bei den Versicherungsgesellschaften würden demnach eine Beschäftigungs- und eine Freistellungsphase vorsehen.

Branchenübergreifend nutzen von den derzeit rund 274.000 Beschäftigten in Altersteilzeit ebenfalls rund 80 Prozent das Blockmodell.

Kein gesetzlicher Anspruch auf Altersteilzeit

Für die Versicherungswirtschaft wird die Altersteilzeit im „Altersteilzeitabkommen für das private Versicherungsgewerbe“ (ATzA) (PDF, 124 KB) geregelt. Deniz Kuyubasi, Bundesfachgruppenleiterin für Versicherungen bei Verdi, macht darauf aufmerksam, dass darin kein Rechtsanspruch auf Altersteilzeit vereinbart sei. Dieser Anspruch wird im Dokument sogar explizit ausgeschlossen.

„Es liegt damit im Ermessen des Arbeitgebers, ob und in welchem Umfang Altersteilzeitverträge abgeschlossen werden. Nach unserer Kenntnis wird Altersteilzeit in den einzelnen Unternehmen und Konzernen sehr unterschiedlich angeboten und vereinbart“, so Kuyubasi.

Durch die Aufstockung des Altersteilzeitentgelts und der Rentenbeiträge sei die Umsetzung für die Unternehmen mit Mehrkosten verbunden, erklärt die Gewerkschafterin. Entsprechend unterschiedlich sei die Bereitschaft der Arbeitgeber, diese Kosten zu tragen.

Kuyubasi ergänzt: „Allerdings ist die Altersteilzeit ein wichtiges Instrument in Sozialplänen. Häufig werden Vereinbarungen deshalb dann angeboten, wenn Personal abgebaut werden soll.“

Blockmodell kann auf bis zu zwölf Jahre ausgedehnt werden

Gestattet der Arbeitgeber die Nutzung des Blockmodells, sind laut Tarifvereinbarung auch sehr lange Zeiträume möglich. Sebastian Hopfner weist darauf hin, dass das tarifliche Abkommen das Blockmodell bis zu den gesetzlichen Höchstgrenzen öffnet – und damit auch über die im Gesetz grundsätzlich vorgesehene dreijährige Dauer hinaus.

Auch laut Kuyubasi erlaubt das Altersteilzeitabkommen bei der Dauer der Altersteilzeit eine hohe Flexibilität. Theoretisch seien heute bis zu zwölf Jahre möglich – sechs Jahre Beschäftigungs- und sechs Jahre Freistellungsphase. Dies ergebe sich daraus, dass Altersteilzeit ab dem vollendeten 55. Lebensjahr vereinbart werden könne und die Regelaltersgrenze inzwischen bei bis zu 67 Jahren liege.

In der Praxis gebe es in der Branche allerdings in der Regel keine Betriebsvereinbarungen zur Altersteilzeit, so Kuyubasi. Diese könnten aus Sicht der Arbeitgeber einen Rechtsanspruch der Beschäftigten begründen, den sie vermeiden wollten.

Die Altersteilzeit im Blockmodell hat sich als Instrument für Fälle eines sozialverträglichen Personalabbaus sehr bewährt.

Sebastian Hopfner, AGV

Die Bedeutung des Blockmodells für die Versicherer

Wie positionieren sich Arbeitgeber und Gewerkschaft zu einer möglichen Abschaffung des Blockmodells? Hier sind sich beide Seiten überraschend einig.

„Die Altersteilzeit im Blockmodell hat sich als Instrument für Fälle eines sozialverträglichen Personalabbaus sehr bewährt“, sagt Hopfner.

Deshalb sei es wünschenswert, das Modell auch künftig zu erhalten. Die Unternehmen müssten fortlaufend auf Veränderungen reagieren, was „immer wieder auch zu Personalanpassungsmaßnahmen in bestimmten Bereichen“ führe, so der AGV-Vertreter.

Deniz Kuyubasi (Bild: Verdi)
Deniz Kuyubasi (Bild: Verdi)

Auch Kuyubasi verweist darauf, dass das Blockmodell ein wichtiges Instrument in der Branche sei, um einen Abbau von Arbeitsplätzen sozialverträglich zu gestalten. „Die meisten Sozialpläne in der Branche beinhalten die Möglichkeit von Altersteilzeit, wenn Arbeitsplätze wegfallen“, sagt sie.

Auch Jüngere profitieren vom Blockmodell

Kuyubasi argumentiert zudem, dass vom Blockmodell auch jüngere Beschäftigte profitieren können. Bei betriebsbedingten Kündigungen spiele die Sozialauswahl eine wichtige Rolle.

Dabei würden unter anderem Lebensalter und Betriebszugehörigkeit berücksichtigt – was dazu führen könne, dass jüngere und noch nicht so lange im Unternehmen beschäftigte Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz verlieren.

Altersteilzeit könne hingegen helfen, betriebsbedingte Kündigungen auch bei größeren Personalabbaumaßnahmen zu vermeiden. Verdi lehne deshalb die Abschaffung des Blockmodells ab.

AGV stellt Kommissionsempfehlung nicht infrage

Hopfner zeigt dem entgegen auch Verständnis für die Kritik der Alterssicherungskommission am Blockmodell. Der AGV könne nachvollziehen, dass die Kommission sämtliche Modelle kritisch sehe, die einen früheren Eintritt in den Ruhestand als gesetzlich vorgesehen ermöglichten. Der Verband wolle das „in vielen Teilen schlüssige und in die richtige Richtung gehende Konzept“ der Kommission nicht infrage stellen.

Die Hinweise der Kommission seien richtig, würden die Versicherungsunternehmen aber keineswegs überraschend treffen, so Hopfner.

Schon lange würden die Unternehmen der Branche an Maßnahmen arbeiten, die der demographischen Entwicklung und dem Fachkräftemangel Rechnung tragen. Die europäischen Sozialpartner der Versicherungswirtschaft hätten bereits im Jahr 2010 eine gemeinsame Erklärung zu den demografischen Herausforderungen herausgegeben.

Wie die Branche auf ältere Arbeitnehmer eingestellt ist

Neben ihren Vorschlägen zur Abschaffung des Blockmodells mahnt die Alterssicherungskommission an, dass die Arbeitgeber in der Verantwortung seien, „die Beschäftigungsmöglichkeiten älterer Arbeitnehmender zu verbessern und die Arbeitsbedingungen altersgerecht auszugestalten“.

Aus Sicht von Hopfner ermöglicht die Branche bereits altersgerechtes Arbeiten. „Die Arbeitsbedingungen in der Branche sind altersunabhängig sehr gut.“

Es gebe äußerst flexible Arbeitszeitmodelle und generell eine Arbeitsorganisation, die auf Menschen in ihren verschiedensten Lebenssituationen Rücksicht nehme – „ob es um das Thema der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, gesundheitliche Einschränkungen oder das Alter geht“, sagt er. „Wer etwas kann und etwas leisten will, ist in unserer Branche gut aufgehoben, egal welches Alter er oder sie hat.“

Aus unserer Sicht werden aktuell nur wenige Maßnahmen umgesetzt, um alternsgerechtes Arbeiten in der Branche zu ermöglichen.

Deniz Kuyubasi, Verdi

Verdi fordert gleitenden Übergang in den Ruhestand

Kuyubasi bewertet die Situation anders. „Aus unserer Sicht werden aktuell nur wenige Maßnahmen umgesetzt, um alternsgerechtes Arbeiten in der Branche zu ermöglichen.“

Unter anderem aus diesem Grund habe Verdi bei den aktuellen Verhandlungen zur Transformation der Versicherungsbranche trotz der Bedeutung des Blockmodells attraktive Altersteilzeitmodelle gefordert, „die eben nicht ein frühzeitiges Ausscheiden ermöglichen, sondern die schrittweise Reduzierung der Arbeitszeit und damit einen gleitenden Übergang in den Ruhestand“.

Die Beschäftigten würden ihre Arbeitszeit dabei schrittweise reduzieren, statt sie zunächst vollständig abzuleisten und anschließend komplett freigestellt zu werden.

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