14.4.2026 – Der Arbeitgeberverband der Versicherer und die Gewerkschaft DBV haben am Montag in einer ersten Runde offene Fragen zum Manteltarifvertrag für die Versicherungswirtschaft diskutiert. Der DBV strebt Verbesserungen für Azubis und Nachwuchskräfte an – auch Regeln für die Transformation der Branche sollen möglichst im Tarifvertrag festgeschrieben werden.
Am 13. April haben sich der Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland e.V. (AGV) und der Deutsche Bankangestellten-Verband e.V. (DBV) – Gewerkschaft der Finanzdienstleister über ungeklärte Fragen zum Manteltarifvertrag (MTV) ausgetauscht. Die Gespräche fanden per Videokonferenz statt, wie beide Seiten berichten.
Konstruktiver Austausch ohne konkrete Ergebnisse

- Ute Beese (Bild: Peter Himsel)
Konkret ging es um Punkt XII. der Tarifvereinbarung vom 4. Juli 2025 (PDF, 105 KB). Darin hatten beide Seiten vereinbart, auch jene Themen zu verhandeln, die im Zuge der Gehaltstarifrunde 2025 zunächst zurückgestellt worden waren (VersicherungsJournal 7.7.2025). Verhandlungsführerin der Gewerkschaft war erneut Ute Beese.
Erste Gespräche des AGV mit der Ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft hatten bereits am 26. März stattgefunden (30.3.2026).
Der DBV berichtet dem VersicherungsJournal, die Gespräche seien in einer positiven Atmosphäre verlaufen und hätten eine gute Basis für weitere Verhandlungen geschaffen. Dass es dabei noch keine Ergebnisse gegeben habe, sei erwartbar gewesen – zunächst sei es darum gegangen, Vorstellungen zu äußern und mögliche Kompromisslinien auszuloten.
Bedingungen für Azubis und Nachwuchskräfte sollen verbessert werden
Die Forderungen des DBV überschneiden sich teilweise mit denen von Verdi, setzen zu einzelnen Themen aber andere Schwerpunkte. Ein zentrales Ziel ist es, die Bedingungen für Azubis und Nachwuchskräfte mit Blick auf den Fachkräftemangel zu verbessern und entsprechende Regelungen im Manteltarifvertrag zu verankern:
- Der DBV will die Frist verlängern, innerhalb derer Auszubildende erfahren müssen, ob sie übernommen werden. Bislang liegt sie bei mindestens einem Monat vor Ausbildungsende, künftig sollen es drei Monate sein. Ziel ist es, Betroffenen im Falle einer Nichtübernahme mehr Zeit für die Suche nach Alternativen zu geben.
- Auch dual Studierende sollen in den Manteltarifvertrag einbezogen werden. Im Fokus steht dabei insbesondere die Vergütung im vierten Ausbildungsjahr, die bislang nicht tariflich geregelt ist. Aufgrund der längeren Ausbildungsdauer in Kombination mit einem Studium soll hierfür eine entsprechend hohe Mindestvergütung vereinbart werden.
- Im Ausbildungsbereich fordert der DBV zudem einen gestaffelten Zuschuss für Lehrmittel und Sachleistungen: 200 Euro im ersten Lehrjahr, 300 Euro im zweiten und 550 Euro im dritten Lehrjahr. Vergleichbare Regelungen existieren bereits in anderen Tarifverträgen, in der Versicherungsbranche sind sie bislang jedoch nicht üblich.
Sicherungsnetz in Zeiten des digitalen Wandels
Im zweiten Themenfeld stellt der DBV die Folgen von Digitalisierung und dem Einsatz künstlicher Intelligenz in den Mittelpunkt. Hier zeigen sich Überschneidungen zu Verdi – die Dienstleistungsgewerkschaft strebt einen „Tarifvertrag Transformation“ an (27.2.2026).
Im Kern geht es um die Erwartung, dass sich durch den Einsatz dieser Technologien sowohl die Geschäftsmodelle als auch die Arbeitsprozesse bei den Versicherern weiter verändern werden. Diesen Prozess wollen die Gewerkschaften durch tarifliche Vereinbarungen mitgestalten und absichern – auch mit dem Ziel, Entlassungswellen zu verhindern.
DBV blickt „vorsichtig optimistisch“ auf die mögliche Transformation
Der DBV zeigt sich dabei „vorsichtig optimistisch“, wie ein Sprecher dem VersicherungsJournal mitteilt. Man sehe durchaus die Chancen der Entwicklung: KI könne Beschäftigte vor allem bei Standardtätigkeiten entlasten und Freiräume für komplexere Aufgaben schaffen, etwa in der Kundenberatung oder bei kommunikativen Tätigkeiten. Man stehe dem Einsatz von KI nicht entgegen.
Viele Entwicklungen seien derzeit noch schwer absehbar und wirkten „bis zu einem gewissen Grad wie eine Black Box“, positioniert sich der Sprecher weiter. Zwar würden einfache Prozessketten und Services bereits seit Jahren automatisiert, perspektivisch dürften jedoch weitere Aufgaben an KI-Systeme übergehen. Vor diesem Hintergrund erhebt der DBV folgende Forderungen:
- Mitarbeiter, deren Tätigkeiten durch den Einsatz von KI wegfallen, sollen ein verbindliches Weiterbildungs- oder Umschulungsangebot erhalten. Ziel sei es, sie entweder für neue Aufgaben im Umgang mit KI zu qualifizieren oder auf Tätigkeiten umzuschulen, die nicht durch entsprechende Technologien ersetzt werden können.
- Das Rationalisierungsschutzabkommen soll so angepasst werden, dass Mitarbeiter, die aus dem Unternehmen ausscheiden müssen, höhere Abfindungen erhalten. Angestrebt werden mindestens 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Der Verband gibt zu bedenken, dass die Abfindungen insbesondere für jüngere Beschäftigte derzeit sehr niedrig ausfallen.
Zugleich verweist der DBV auf die demografische Entwicklung in der Branche. In den kommenden Jahren würde demnach rund ein Drittel der Belegschaften altersbedingt in den Ruhestand gehen. Schon aus diesem Grund seien Entlassungen im großen Maßstab nicht zu erwarten – stattdessen gelte es, Fachkräfte an die Unternehmen zu binden.
Auch Wegfall der untersten Tarifgruppen angestrebt
Mit Verdi teilt man ebenfalls das Ziel, die Tarifgruppen A und B perspektivisch abzuschaffen. Dabei handelt es sich um die beiden untersten Gehaltsstufen des Versicherungstarifs, die insbesondere für Einstiegs- und Hilfstätigkeiten gelten. Aktuell wird nach Schätzungen des DBV noch eine niedrige vierstellige Zahl an Beschäftigten nach dieser Gehaltsstufe bezahlt.
Zudem solle ein Recht auf das Deutschlandticket im Tarifvertrag geregelt werden, um es Arbeitnehmern zu ermöglichen, bei Wunsch die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen.
Arbeitgeberverband hält an bereits erhobenen Forderungen fest
Der Arbeitgeberverband der Versicherer berichtet dem VersicherungsJournal, dass er die bereits gegenüber Verdi formulierten Forderungen auch gegenüber dem DBV erhebt. Dies sind insbesondere:
- Flexibilisierung der Tarifvergütung: Möglichkeit der Umwandlung von Entgeltbestandteilen in Sachleistungen (zum Beispiel Jobrad, Wellpass),
- Streichung des tariflichen Ausgleichs für Rentenabschläge bei Altersteilzeit,
- Herausnahme höherverdienender Beschäftigter (über 95.000 Euro Jahresgehalt) aus den tariflichen Arbeitszeitregelungen,
- Verkürzung der Ruhezeiten bei Rufbereitschaften. Hintergrund sind unter anderem betriebliche Engpässe, etwa bei krankheitsbedingten Ausfällen.

- Sebastian Hopfner (Bild: AGV)
AGV-Hauptgeschäftsführer Dr. Sebastian Hopfner teilt dem VersicherungsJournal mit:
„Der AGV schließt mit Verdi und dem DBV immer inhaltsgleiche Tarifverträge ab. Daher besteht die Notwendigkeit, diejenigen Themen, die wir mit Verdi erörtert haben, auch mit dem DBV zu besprechen.
Die Inhalte des heutigen Gesprächs sind also deckungsgleich mit jenen, die bereits bekannt sind.“
„Wir werden als AGV keine öffentliche Stellungnahme zum heutigen Gespräch abgeben. Es wird auch keine gesonderten Tarifnachrichten geben“, so Hopfner weiter.




