1.6.2026 – Mein aktuelles Erlebnis mit der Versicherungsombudsfrau: Beschwerde eingereicht am 16. November 2025; am 13. Mai 2026 erhielt ich folgende Mitteilung: „Ob eine Klausel in Versicherungsbedingungen intransparent und damit unwirksam ist, kann ich in meinem Beschwerdeverfahren nicht feststellen, da [...] Dementsprechend muss ich die Fortführung des Verfahrens nach § 9 Abs. 1 c) der Verfahrensordnung des Versicherungsombudsmann e.V. (VomVO) ablehnen. Die Beschwerde gehört daher leider zu den wenigen, die ich unbeschieden lassen muss.“
Erwin Daffner
zum Artikel: Der Sturmschaden am leerstehenden Gebäude und der zahlungsunwillige Versicherer




