28.7.2026 – Allerdings ist dabei zu berücksichtigen, dass Vermögensverwalter keine Bestände extern vergüten dürfen (siehe §70 Absatz 1 WpHG - Zuwendungsverbot). Auf welcher Basis soll die Vergütung dann gezahlt werden?
Andreas Teichmann
a.teichmann@global-vermoegenspartner.de
zum Artikel: Erlaubnisfreie Vermögensverwaltung: Was Makler ohne § 34f dürfen – und was es bringt




