Beihilfesystem ist für Beamte mit erheblichen finanziellen Risiken verbunden

28.5.2026 – Das Beihilfesystem ist leider für Beamte mit erheblichen finanziellen Risiken verbunden, die in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht bestünden.

Ich hatte mehrere Fälle von Unterhaltsforderungen von geschiedenen Beamten-Ehefrauen gegen pensionierte Beamte − auf dem Niveau von Regierungs-Direktoren − gerichtlich zu begutachten. Es wurde dabei − berechtigt − sogenannter Krankenvorsorge-Unterhalt in Höhe von monatlich um die 1.000 Euro geltend gemacht, der auch hohe Beamten-Pensionen stark schrumpfen lässt. In einem Fall hat der Beamten-Pensionär dann sogar Prozesskostenhilfe beantragt.

Die Beamten-Ehefrau erhält nämlich regelmäßig 70 Prozent Beihilfe, so dass nur 30 Prozent in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichert werden müssen. Eine Scheidung − in den beiden Fällen war die Ehefrau jeweils etwas über 60 Jahre alt − erfordert dann die Umstellung auf 100-Prozent-Tarif.

Es müssen somit 70 Prozent (das 2,3-Fache des Bisherigen) hinzuversichert werden, wobei die hinzukommenden 70 Prozent nach dem Neuzugangsbeitrag zum mittlerweile erreichten Alter kalkuliert werden. Der Beitrag steigt dann auf das bis zu mehr als das Fünffache.

Allerdings ist auch das ja nur ein Beispiel des bei vielen zu beobachtenden üblichen Effekts, wie Scheidungen Vorsorgeplanungen zerstören und Vermögen vernichten. Woraus man auch andere Folgerungen ziehen kann, als beitragsfrei in der GKV mitversicherte Ehepartner zu haben.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: Sollen Beamte in der GKV pflichtversichert werden?

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