14.10.2024 – Wenn Private Krankenversicherer Beitragserhöhungen glätten wollten, könnten sie es mit den zur Verfügung stehenden Mitteln auch heute schon.
Es gibt sogar welche, die dies bereits seit vielen Jahren erfolgreich so praktizieren. Nämlich, indem sie zunächst im Abstand von einigen Jahren – so wie es nach dem Ansprechen des sogenannten Auslösenden Faktors eben nur erlaubt ist – in mehr oder weniger hohen „Beitragssprüngen” den Tarifbeitrag erhöhen. Dies aber dann über mehrere Jahre glätten. Und zwar durch eine befristete Limitierung aus Überschussmitteln, die dann in den Folgejahren schrittweise abgebaut wird. Ebenso dann wieder bei der danach folgenden Beitragsanpassung.
So kann dann erreicht werden, dass statt der eigentlich alle paar Jahre bis zu zweistelligen prozentualen Beitragssteigerungen vom Versicherten nur jährlich etwa fünf Prozent Erhöhung tatsächlich zu zahlen sind. Selbst jährliche Beitragsanpassungen können ohne solche Glättung aus Überschüssen indes auch keine prozentual zweistelligen Beitragserhöhungen verhindern.
So fragte ein Versicherter, wie es denn möglich sein könne, dass er nach einer Beitragsanpassung im Vorjahr bereits im Jahr darauf um weitere 30 Prozent erhöht wird. Die Leistungen könnten doch seit der letzten Kalkulation um allenfalls fünf Prozent gestiegen sein.
Dies bestätigte ihm auch der Versicherer: ein Sechstel der Anpassung beruhe auf den im Jahresverlauf gestiegenen Leistungen, fünf Sechstel auf dem Storno- und Sterblichkeitsrückgang.
Peter Schramm
zum Artikel: „In der Krankenversicherung geben die Blockierer den Ton an”.




