Beitragsanpassungen können deutlich höher als die Dynamikanpassungen liegen

13.4.2026 – Es ist indes kaum jemals möglich, durch eine Erhöhung des versicherten Pflegetagegeldes die Beitragsfreiheit im Pflegefall selbst zu konstruieren.

Zum einen hängt das Pflegetagegeld oft vom Pflegegrad ab, so dass es je nach Pflegegrad stark unterschiedlich hoch ausfällt. Damit lässt sich ein bestimmter − pflegegradunabhängiger − Beitrag also nicht entsprechend absichern oder sehr teuer, wenn er auch unterhalb Pflegegrad 5 abgesichert sein soll, womit dann in Pflegegrad 5 teuer weitaus zuviel Leistung dafür abgesichert ist.

Zum anderen gibt es Beitragsanpassungen etwa wegen Zunahme der Pflegehäufigkeiten oder längerer Lebenserwartung. Somit müsste zur Erzielung weiterer Beitragsfreiheit im Pflegefall das Pflegetagegeld weiter erhöht werden, und dies auch noch nach Eintritt eines Pflegefalles. Was an dem bereits eingetretenen Pflegefall aus Risikogründen wohl scheitert. Und auch schon vorher bei eingetretenen Vorerkrankungen durch dafür Risikozuschläge oder Ablehnung der Erhöhung erschwert, verteuert oder ganz unmöglich wird.

Eine vereinbarte Dynamik ohne Risikoprüfung − auch im Pflegefall − kann nur bedingt helfen, denn Beitragsanpassungen können deutlich höher als die Dynamikanpassungen liegen.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: Eine Beitragsbefreiung im Leistungsfall verfälscht das Ergebnis

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