8.10.2002 – Die Rentenversicherung wird bis zum Ableben gezahlt, gegebenenfalls mit Witwenrente. Die Immobilie wird jedoch vererbt, das heißt das Kapital wird nicht durch Rentenzahlung aufgezehrt.
Dem Kunden wird somit ein Lebensversicherungs- provisionsorientierter, platter Vergleich vorgelegt.
Sönke Butz




