11.5.2026 – "Unsere Recherche, Analyse und Beratung sind kostenfrei. Erst wenn der Kunde tatsächlich in einen von uns erarbeiteten Tarif wechselt und eine reale Ersparnis erzielt, berechnen wir eine einmalige Vergütung in Höhe der Erstjahresersparnis. ... Der Kunde zahlt nur, wenn er profitiert."
Ich erlebe häufig, wie Kunden, die nicht derart "erfolgsorientiert", sondern bei Stundenhonorar unabhängig vom "Wechselerfolg" beraten werden, in ihrem bisherigen Tarif bleiben. Sie sind dankbar dafür, zu erkennen, welche Leistungen ihr bisheriger Tarif gegenüber möglichen Tarifwechseln bietet. Und erkennen, dass der höhere Beitrag dies wegen der höheren Leistungen auch wert ist. Damit profitieren sie wirklich.
Wenn ein "Profitieren" nur in einer durch Tarifwechsel erzielten Beitragsersparnis gesehen wird, und der Makler nur daran verdient, besteht ein großer finanzieller Anreiz für Fehlberatung. Ein Makler darf nur bei einem "Vermittlungserfolg" ein Erfolgshonorar verlangen. Für eine Beratung, die dem Kunden aufzeigt, dass sein bisheriger Tarif für ihn am wertvollsten ist gegegenüber allen Wechselmöglichkeiten, bekommt er rein gar nichts.
Wer sich hier durch einen Versicherungsmakler statt einem Versicherungsberater beraten lässt, sollte sich dessen bewusst sein. Er könnte aber auch eine echte Beratung durch seinen Versicherer verlangen, zu der dieser gesetzlich verpflichtet ist, statt einfach nur Tarifwechselangebote anzufordern.
Peter Schramm
zum Artikel: PKV-Tarifwechsel: Tücken und Lösungen




