Ein Vergleich, den niemand braucht

1.4.2025 – Wieder einmal ein Vergleich, den keiner braucht. „Keine Leistungskürzung bei grob fahrlässig herbeigeführten Schäden”: Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in ungewöhnlich hohem Maße verletzt und unbeachtet lässt, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen.

Im Gegensatz zur einfachen Fahrlässigkeit muss es sich bei einem grob fahrlässigen Verhalten um ein auch in subjektiver Hinsicht unentschuldbares Fehlverhalten handeln, das ein gewöhnliches Maß erheblich übersteigt. Und dafür will die Versichertengemeinschaft aufkommen?

„Übernahme von Bewegungs- und Schutzkosten bis mindestens einer Million Euro”: Wann soll dafür eine derart hoher Aufwand anfallen?

„Unbegrenzte Leistung für Schäden durch Rauch oder Ruß aus Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen”: Diese Formulierung schließt viele andere Ursachen für Rauch und Ruß aus. Was ist, wenn der Topf auf dem Herd steht?

„Versicherungsschutz für Ableitungsrohre auf dem Grundstück”: Dieser Punkt ist unterbewertet. Wurzeleinwuchs und Muffenversatz sollten mitversichert sein.

„Versicherungsschutz bei Einbruchschäden”: Dieser Punkt ist bereits in der Hausratversicherung enthalten. Warum also eine unnötige Doppelversicherung bei einem EFH?

Was ist mit Nässeschäden aufgrund defekter Anschlussfugen? Was ist mit Schäden durch Starkregen ohne Überschwemmung des Grundstücks?

Erwin Daffner

daffner@gmx.de

zum Artikel: „Diese Wohngebäudeversicherer bieten vor allem sehr gute Leistungen”.

Artikel-Werkzeuge für Sie
Diese Seite empfehlen
Schlagwörter zu diesem Artikel
Weitere Artikel der Ausgabe vom 1.4.2025
Weitere Leserbriefe