22.10.2026 – Eine Umlage der Wohngebäudeversicherungsprämien ist ja noch nachvollziehbar, da Schäden auch von Mietern verursacht werden können. Bei Elementarereignissen trifft dies jedoch kaum zu, da Mieter keinen Einfluß auf die Vermeidung dieser Ereignisse haben.
Prämen gegen Elementarschadendeckungen schützen allein das Eigentum der Vermieter, die Wiederherstellung mit Versicherungsleistungen nützt allein den Vermietern. Es ist daher nicht schlüssig und auch nicht sachgerecht, diese Prämien auf Mieter umzulegen.
Franz-Josef Kaul
premier-dienstleistungen@franz-josef-kaul.de
zum Artikel: Bundesregierung treibt Elementarschaden-Pflichtversicherung voran




