10.1.2002 – Leider würden aber die Versicherer den Schaden dennoch nicht regulieren, da zwar bei den meisten Gesellschaften das Fremdreiterrisiko eingeschlossen ist, was aber nicht bedeutet, das Schäden an fremden Reitern versichert sind.
Das Fremdreiterrisiko mit dem Einschluss Schäden an fremden Reitern muss explizite in der Police stehen Fremdreiterrisiko gilt nur, wenn ein Fremder mit meinem Pferd reitet und dabei einen Dritten schädigt.
Dann sind dessen Schadenersatzansprüche versichert. Mir sind nur sehr wenige Versicherer bekannt, die die Möglichkeit anbieten die Schäden an fremden Reitern zu versichern.
Daniel Diehl
Diehl@avv-online.de



