Genannte Tarife wirklich vergleichbar?

3.8.2026 – Wenn ich solche „Vergleiche“ lese, stelle ich immer wieder meine Maklerkompetenz in Frage. Denn für mich bleibt es dann immer wieder offen, ob die genannten Tarife wirklich „vergleichbar“ sind. Also gleiche Äpfel untereinander verglichen werden. 

Oder sind hier auch Birnen und Tomaten dabei? Denn auf den ersten Blick würde ich stutzen, wenn ein Basis-Tarif mit einem Premium-Tarif in einem Topf liegt. Spricht man hier nur über Summen oder auch über Bedingungen? Das gehört sich doch in einen Fachartikel-Vergleich mit rein. Oder?

Peter Zirnstein

info@zp-broker.de

zum Artikel: Private Unfallversicherung: Zehn Toptarife im Preisvergleich

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