28.1.2026 – Aus der Tarifbezeichnung haben beide Instanzen zu Recht keinen absoluten Anspruch abgeleitet. Und das einzige, das ich Namen wie Premium, Komfort und Basis entnehmen darf, ist die Tatsache, der P > K > B.
Und wenn die Maklerempfehlung ein „Premium”-Tarif ist, dann entsteht die Maklerhaftung nicht aus der Bezeichnung, sondern aus einer möglicherweise unpassenden Dokumentation.
Aber genau für den dargestellten Schadenfall gibt es ja Allgefahren-Tarife, die nicht einschließen, was sie nennen, sondern ausschließen, was explizit formuliert ist. Ein weiteres schönes Beispiel für Kunden, die danach fragen, was denn damit gemeint sein kann. Schön deshalb, weil es nicht völlig abwegig erscheint, aber wer bitte malt sich als Kunde ein solches Schadensbild?
Oliver Henkel
zum Leserbrief: „Erweiterungen und deren Grenzen müssen klar erläutert werden”.




