Kapitaldeckungsverfahren aufgeben und auf Umlageverfahren umsteigen

12.12.2025 – Ein Verlust in Höhe von über einer Milliarde Euro beim Versorgungswerk der Berliner Zahnärzte wäre mehr als das Zehnfache der Jahresbeiträge oder auch der gezahlten Jahresrenten. Und rund die Hälfte des Gesamtkapitals, das zu über 90 Prozent als Deckungsrückstellung für die Rentenverpflichtungen benötigt wird.

Da ist wohl weder eine Beitragserhöhung noch eine Verminderung der Renten alleine zielführend – aus Kapitalerträgen der Zukunft den Verlust auszugleichen wird wohl auf absehbare Zeit auch nicht gelingen. Auf Kosten der Steuerzahler muss man ein Versorgungswerk – beziehungsweise die Renten der Zahnärzte – wohl auch nicht retten, weil sich eine „Systemrelevanz” nicht erschließt.

Das Versorgungswerk kann indes das machen, was die deutsche gesetzliche Rentenversicherung im Anschluss an die Vernichtung ihres Deckungskapitals durch die Inflation in den 1920er Jahren auch schon vorgemacht hat. Sie gab nämlich das bis dahin praktizierte Kapitaldeckungsverfahren auf und stieg um auf das Umlageverfahren, verbunden mit vertretbaren Reduzierungen der Renten. Wer damit durch zu geringe Renten in Not geriet, wurde durch die Sozialhilfe aufgefangen.

Erst ab 1933 wurden dann die gesetzlichen Renten bei erwartetem Wirtschaftsaufschwung wieder im Kapitaldeckungsverfahren finanziert, bei gleichzeitigen Rentenerhöhungen – und hohen Staatszuschüssen. Bis dann Adenauer 1957 das Kapitaldeckungsverfahren endgültig aufgab, um die mit diesem zu gering gewordenen Renten deutlich zu erhöhen.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin: Ermittlungen wegen Korruptionsverdachts”.

Artikel-Werkzeuge für Sie
Diese Seite empfehlen
Weitere Artikel der Ausgabe vom 12.12.2025
Weitere Leserbriefe