3.3.2026 – Vor Jahren erstellte ich für einen Kunden eine Baufinanzierung (BauFi). Ich erklärte, dass man die acht Jahre §-10e-Vorteile als Sicherheitspuffer betrachten könne und dass die BauFi auch ohne steuerliche Vorteile gesichert sein müsse.
Da meldete sich der Cousin des Kunden zu Wort, den er zur Unterstützung eingeladen hatte: „Halt, das stimmt nicht ... der § 10e läuft zehn Jahre und nicht acht!“ Er bestand also darauf, dass ich den Vorteil über zehn Jahre einkalkulieren sollte.
Ich fragte ihn, wie er auf die zehn Jahre kommen würde – jetzt kommt´s: „Das sagt doch schon der Name „10e“ – genau wie sein Vorgänger § 7b für sieben Jahre gewährt wurde...“. Und er ließ sich nicht davon abbringen.
Ich schaute ihn dann an und fragte: „Dann sind Sie also auch der Meinung, dass eine Schwangerschaft bis nach 218 Wochen abgebrochen werden darf?“ Er war irritiert und meinte, dass die Schwangerschaft doch nur circa 40 Wochen dauern würde. Ich entgegnete: „Aber der § heißt doch 218...“ Ich ließ die beiden stehen und kümmerte mich um wichtigere Kunden.
Wichtig: Diese Leute sind von ihrem gefährlichen Halbwissen überzeugt, suchen aber lediglich einen Makler, der haftungsmäßig für sie den Kopf hinhält und den sie zu allem und jederzeit nervend kontaktieren können. Ich rate: Finger weg – und eventuell den Nachmittag in der Hängematte verbringen.
Alfred Koch
zum Artikel: „Veränderungsprozesse meistern: Wenn der Kunde der KI mehr vertraut als dem Vermittler”.




