27.4.2026 – Für die Privatversicherten ist die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze jedenfalls von Vorteil. So steigt der mögliche Arbeitgeberzuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Wer den höchstmöglichen Zuschuss zur Krankenversicherung durch eigene Beiträge und die für Familenangehörige nicht voll ausschöpft, kann dafür - bei hälftiger Finanzierung durch seinen Arbeitgeber und weiteren Steuervorteilen - einen Beitragssicherungstarif zur Finanzierung der Beiträge im Rentenalter abschließen oder erhöhen, um so seine Beiträge im Alter zu vermindern.
Mit der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze steigen auch die erlaubten Höchstbeiträge in der privaten Pflegepflichtversicherung sowie im Basistarif. Damit vermindert sich der Umlagebedarf zur Finanzierung der Beitragsgarantie dieser Tarife, was sowohl die tariflichen Beiträge der Pflegepflichtversicherung selbst wie auch die Beiträge der normalen Krankenversicherungstarife vermindert, die diese gesetzliche Beitragsgarantie per Umlage jeweils finanzieren müssen.
Soweit außerdem noch die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und der Pflegepflichtversicherung reduziert werden, wirkt sich dies auch in der privaten Pflegepflichtversicherung und im Basistarif direkt und dann auch beitragsmindernd aus. Sogar nochmals auf die Umlage für die Finanzierung der Beitragsbegrenzung im Basistarif, die in alle normalen Krankenversicherungstarife einzurechnen ist.
Peter Schramm
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