Nicht staatliche Transferleistungen mit Versicherungsansprüchen gleichsetzen

9.6.2026 – Bitte nicht staatliche Transferleistungen mit Versicherungsansprüchen gleichsetzen.

Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine „Kasse“. Genau wie Rente, Pflege et cetera. Heißt, es kommt regelmäßig Geld hinein und wird zweckgebunden wieder für Leistungen ausgegeben.

Heißt im Umkehrschluss auch, dass jeder Einzahler einen Anspruch erwirbt. Der Steuerzahler jedoch nicht.

Kapitaldeckung bedeutet nicht automatisch private Versicherungswirtschaft. Dadurch geht es auch grundsätzlich in den sozialen Systemen. Leider nur nicht von heute auf morgen...

Jörg Grandl

joerg.grandl@t-online.de

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Von Steuern und dem Steuerzahler

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