4.5.2023 – Aktiengesellschaften dienen eben den Aktionären. Das war abzusehen und verstärkt leider den Trend.
Traurigerweise wird das dem Ruf unserer Branche und der Akzeptanz der so wichtigen betrieblichen Altersversorgung (bAV) im Allgemeinen schaden. Die Kunden werden diese Nachrichten auch auf die heute verfügbaren bAV-Angebote übertragen.
Man sollte hier aber inhaltlich klar unterscheiden:
1.) Pensionskassen sind definitionsgemäß (meist kleinere) Lebensversicherungs-Unternehmen, die ausschließlich klassische (konventionell verzinste) Versorgungsprodukte zur betrieblichen Versorgung bereitstellen. Durch die künstliche jahrelange Niedrizigzinsphase in Verbindung mit der aufsichtsrechtlichen Förderung lang laufender Staatsanleihen ist diese Versorgungsform in den Ruin getrieben worden.
Zudem fiel mit dem AltEinKG 2005 und der Öffnung des § 3 Nr. 63 EStG für die Direktversicherung das steuerliche Alleinstellungsmerkmal und das Neugschäft brach ein. (Auch das mit geringeren Rechnungszinsen!) Somit suchen die Anbieter naturgemäß nach Wegen, sich dieser Zinsverpflichtungen zu entledigen. Mit den heutigen, auskömmlich ausfinanzierten und fondsbasierten Direktversicherungstarifen hat dieses Dilemma nichts mehr zu tun.
2.) Aktiengesellschaften dienen eben den Aktionären. Wenn ein Geschäftszweig keine Gewinne mehr abwirft, wird er abgestoßen. So einfach wie brutal. Wieder ein Argument mehr pro VVaG.
Mirko Hübinger
zum Artikel: „Generali verkauft deutsche Pensionskasse”.




