6.7.2026 – Im gesamten Krüger-Nationalpark wie auch am gesamten Verlauf des Lepelle-Flusses sind private Drohnenflüge streng verboten. Alle Nationalparks Südafrikas sind gesetzlich geschützte Flugverbotszonen. Die Geräusche versetzen Flusspferde, Elefanten und Krokodile in starken Stress und lösen schädliches Fluchtverhalten aus.
Bei Missachtung des Drohnen-Flugverbots in südafrikanischen Nationalparks drohen Verhaftung, Strafverfahren, Beschlagnahmung von Drohne und Kameraausrüstung und hohe Geldstrafen. An den Eingangstoren des Krüger-Nationalparks wird das Gepäck kontrolliert. Drohnen sind zu deklarieren und werden für die Dauer des Aufenthalts im Nationalpark offiziell versiegelt, damit eine widerrechtliche Nutzung kontrolliert werden kann.
In den Versicherungsbedingungen jeder Warenschutzversicherung gibt es explizite Klauseln, die Schäden im Zusammenhang mit Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten ausschließen. Im Ergebnis also wohl eine Fehlentscheidung der Ombudsfrau.
Peter Schramm
zum Artikel: Versicherer verweigert Leistung nach Drohnenabsturz




