21.4.2026 – Die Absenkung der Rentenfaktoren erfolgt doch nicht, um die Unternehmensgewinne der Lebensversicherer zu steigern. Sie erfolgt stets, um die Versichertengemeinschaft zu schützen.
Nämlich davor, dass einzelne Gruppen von Versicherten zulasten der Gemeinschaft der anderen eigennützig für sich Vorteile erzielen, durch die sie im Verhältnis zu anderen besser gestellt sind.
Darauf, dass alle gleichbehandelt werden, achten insbesondere die Aktuare. Wenn nun einzelne Juristen auch aus dem Verbraucherschutz unbeabsichtigte Schwächen der verwendeten Klauseln dazu nutzen, Gerichtsurteile zu erzielen, die diese Gleichbehandlung unterlaufen, schaden sie der Versichertengemeinschaft.
Als Aktuar wird man damit gewissermaßen auf die Seite der „Bösen“ gestellt, welche die Versicherten, also die Versichertengemeinschaft, benachteiligen. Bei Licht besehen aber sind es diejenigen, die für einzelne Gruppen von Versicherten Vorteile gegenüber der Versichertengemeinschaft durchsetzen, die dem Gedanken der fairen Gleichbehandlung aller Versicherten schaden.
Vor allem nutzt dies doch den Verbraucherschutzorganisationen selbst, die sich damit in der Öffentlichkeit eigennützig positiv darstellen können, die die schädliche Wirkung nicht so leicht erkennt.
Peter Schramm
zum Artikel: Verbraucherschützer klagt gegen Allianz und R+V




