Altersvorsorgereform: Staatlicher VIVA-Fonds soll Einbußen der Vermittler ausgleichen

1.4.2026 – Im Zuge der Reform der privaten Altersvorsorge plant die Bundesregierung einen ungewöhnlichen Schritt: Einbußen bei Vermittlerprovisionen sollen zukünftig teilweise aus dem Bundeshaushalt kompensiert werden. Hierfür soll ein eigener Fonds geschaffen werden, der als Sondervermögen des Bundes geführt wird. Auszahlungen an Vermittler sind auf Antrag bei der Bafin möglich.

Mit dem Altersvorsorgereformgesetz (Drucksache 21/4088; PDF; 1,2 MB) startet zum Januar 2027 die neue Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge – sofern der Bundesrat zustimmt. Am Freitag passierte der Gesetzentwurf den Bundestag (VersicherungsJournal 27.3.2026).

Eine Änderung im Gesetzentwurf blieb bislang weitgehend unbeachtet – und wurde auch nicht kommuniziert. Sie könnte die bestehenden Vertriebs- und Vermittlerstrukturen erheblich auf den Kopf stellen.

Durch das Reformgesetz drohen dem Versicherungs- und Altersvorsorgevertrieb jährliche Einbußen von schätzungsweise rund 5,2 Milliarden Euro.

Begründung zum Altersvorsorgereformgesetz

Änderung im Altersvorsorgereformgesetz – der neue Artikel 16

Denn offenbar macht sich auch die Bundesregierung Sorgen, die Reform könnte ein breites Vermittlersterben bewirken – und die neuen Produkte deshalb nicht die gewünschte Verbreitung finden. Im bisherigen Gesetzentwurf wurde demnach ein „Artikel 16 – Anpassung vertriebs- und beratungsbezogener Regelungen“ ergänzt. In der Begründung zum Gesetzentwurf heißt es:

„Durch das Reformgesetz drohen dem Versicherungs- und Altersvorsorgevertrieb jährliche Einbußen von schätzungsweise rund 5,2 Milliarden Euro. Viele Vermittler stehen damit vor existenziellen Herausforderungen, da ein Großteil ihrer Einkünfte wegfällt.

Wir wollen eine qualifizierte Beratung zur Altersvorsorge in der Breite für alle Bevölkerungsschichten sichern. Bestehende Vertriebsstrukturen werden diesem Anspruch jedoch nur teilweise gerecht. Ziel ist es daher, eine flächendeckende, niedrigschwellige und effiziente Beratungsinfrastruktur zu schaffen.“

Herzstück der Vertriebsreform: der VIVA-Fonds

Herzstück der Reform ist die Schaffung eines sogenannten Vermittlungsinfrastruktur-Verbesserungs- und Ausgleichsfonds (VIVA-Fonds), der die Vermittlung staatlich geförderter Altersvorsorgeprodukte unterstützen soll.

Der Fonds soll bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) angesiedelt sein und mit jährlichen Zahlungen von zwei Milliarden Euro ausgestattet werden. Die dafür notwendigen Mittel sollen als Sondervermögen des Bundes ausgewiesen werden, um sie außerhalb des regulären Haushaltsrahmens zu verwalten und so eine planbare Förderung der Vermittler zu gewährleisten.

Die Anlagemischung ist gesetzlich vorgeschrieben: Staatsanleihen müssen den größten Teil des Portfolios ausmachen, während ein fest definierter Anteil von maximal 25 Prozent in gemischte Investmentfonds und Aktienindizes fließt. Damit sei der Fonds so strukturiert, dass er „dauerhaft stabile Erträge erwirtschaftet, ohne den Bundeshaushalt zusätzlich zu belasten“, heißt es.

Doppelrolle der Bafin: Kontrolle, Auszahlung und Geldanlage „in einer Hand“

Die Bafin übernimmt dabei eine doppelte Rolle: Sie betreut den Fonds, entscheidet über die Geldanlage und fungiert als Fondsverwalter, während sie gleichzeitig die Einhaltung der Anlagerichtlinien und die Auszahlungen überwacht. Dieses Arrangement soll eine stabile und effiziente Fondsführung gewährleisten.

Durch diese doppelte Rolle der Aufsichtsbehörde versprechen sich die Regierungsparteien eine schlanke und effiziente Verwaltung des Fonds. Ziel sei es, „Kontrolle, Verwaltung und Anlageentscheidung in einer Hand zu konzentrieren“, wie es in der Begründung zum Gesetzentwurf heißt.

Auf Antrag werden maximal 100 Euro pro Vertrag und Jahr ausgezahlt

Die Mittel aus dem VIVA-Fonds dienen ausschließlich dazu, Einbußen bei der Vermittlung staatlich geförderter Altersvorsorgeprodukte auszugleichen. Andere Produkte oder private Vertriebsvergütungen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Anspruchsberechtigte sind laut Gesetzentwurf Versicherungsvermittler nach § 34d GewO und Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO.

Auf Antrag können die Vermittler bis zu 100 Euro pro Jahr und gefördertem Altersvorsorgevertrag erhalten. Über die gesamte Vertragslaufzeit sind maximal 1.200 Euro pro Vermittler vorgesehen. Die maximale Erstattungssumme über alle Verträge hinweg ist auf 2.500 Euro pro Jahr begrenzt – unabhängig von der Zahl der betreuten Altersvorsorgeverträge.

Hohe bürokratische Hürden für Erhalt der Ausgleichszahlung

Um die Auszahlungen zu erhalten, sieht das Altersvorsorgereformgesetz umfangreiche und strenge Nachweispflichten vor. Anspruchsberechtigte Vermittler müssen sich zunächst separat bei der Bafin in einem eigenen Register eintragen. Die Registrierung erfolgt über ein quartalsweise geöffnetes Onlineportal, in dem alle persönlichen und beruflichen Daten aktuell zu halten sind.

Darüber hinaus sind folgende Pflichten für den Erhalt der Unterstützung vorgesehen:

  • Die Auszahlung setzt die Vorlage umfangreicher Nachweise voraus: Beratungsprotokolle, Vertragsunterlagen, Fortbildungsnachweise der letzten sieben Jahre sowie Kundenbestätigungen. Die Bafin prüft alle Unterlagen quartalsweise und gibt die Mittel nur frei, wenn sämtliche Dokumente formal korrekt und vollständig eingereicht wurden.
  • Die Einreichung dieser Unterlagen ist auch digital möglich, eine entsprechende Infrastruktur solle per Ausschreibung geschaffen werden. Um die Prüfprozesse möglichst schlank zu halten, soll die Freigabe oder Rückmeldung der Bafin erst nach Abschluss der quartalsweisen Prüfung erfolgen.
  • Vermittler übernehmen eine nachgelagerte Haftung von bis zu zehn Jahren für jeden geförderten Altersvorsorgevertrag. Wird ein Vertrag innerhalb dieses Zeitraums gekündigt oder zu einem anderen Anbieter gewechselt, kann die Bafin die bereits ausgezahlten Mittel vollständig zurückfordern. Damit soll sichergestellt werden, dass die Fördermittel ausschließlich für dauerhafte Vertragsbindungen verwendet werden.
  • Die Ausgleichszahlungen des VIVA-Fonds gelten als steuerpflichtiges Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit. Um die korrekte Versteuerung zu gewährleisten, werden alle Zahlungen direkt von der Bafin ans Finanzamt gemeldet. Zusätzlich müssen die erhaltenen Unterstützungsleistungen in der jährlichen Einkommensteuererklärung separat ausgewiesen werden.

Geschätzte Verwaltungskosten des VIVA-Fonds: 3,75 Prozent

Um die Nachweispflichten zu bearbeiten, soll bei der Bafin eine neue Einheit „Abteilung VIVA-Verwaltung und Auszahlung“ eingerichtet werden. Laut Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass die Abteilung rund 300 neue Mitarbeiter beschäftigt.

Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand für die Vermittler derart gering zu halten, dass ihnen immer noch ein angemessener Mehrertrag zufließt.

Begründung zum Altersvorsorgereformgesetz

Die Verwaltungskosten für den Fonds werden auf jährlich rund 3,75 Prozent des Fondsvolumens geschätzt, um Personal, IT-Systeme, Prüfverfahren und Quartalsberichte abzudecken. Die Ausgleichszahlungen an die Vermittler werden entsprechend anteilig gekürzt, so dass diese faktisch einen Teil der Verwaltungsaufwendungen tragen.

Dass mit der Reform auch den Vermittlern ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht, ist dem Gesetzgeber bewusst. In der Begründung zum Gesetzentwurf heißt es hierzu: „Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand für die Vermittler derart gering zu halten, dass ihnen immer noch ein angemessener Mehrertrag zufließt.“

Einführung des Fonds gegen den Widerstand der SPD?

Wie das VersicherungsJournal aus Regierungskreisen erfuhr, stieß die Einfügung von Artikel 16 in den Gesetzentwurf ursprünglich auf Widerstand der SPD-Bundestagsfraktion. Demnach äußerte die Partei Bedenken, dass die Neuregelung die Vermittlervergütung „übermäßig privilegieren“ und den Bundeshaushalt zusätzlich belasten könnte.

Stattdessen präferierte die SPD ein Modell, wonach staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte ausschließlich über Verbraucherzentralen vertrieben werden sollten. Dieses Konzept scheiterte auch am Fachkräftemangel: Für eine flächendeckende Beratung wären nach Schätzungen der Partei 175.000 neue Berater erforderlich gewesen.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion habe die Einführung des VIVA-Fonds jedoch zur Bedingung gemacht, um im Gegenzug einer Deckelung der Effektivkosten auf 1,0 Prozent beim Standardprodukt zuzustimmen, so berichten Regierungskreise. Es handle sich um einen „angemessenen Kompromiss“.

Auf Anfrage des VersicherungsJournals wollten sich die zuständigen Ministerien nicht zu der Gesetzesänderung positionieren. Eine Stellungnahme sei erst „nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens möglich“, hieß es einstimmig – auch, „um notwendige Reformschritte nicht bereits im Vorfeld durch mögliche Einwände zu gefährden“.

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