30.9.2026 – Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf für eine Pflegereform verabschiedet. Er soll die soziale Pflegeversicherung finanziell stabilisieren und einen Anstieg der Pflegebeiträge verhindern. Trotzdem müssen sich bestimmte Gruppen auf höhere Beiträge einstellen.
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Neuordnung der Pflegeversicherung (PDF, 1,78 MB) beschlossen. Das teilte Bundesgesundheitsminister Dr. Carsten Linnemann (CDU) in einer Pressekonferenz mit.
„Wir werden Einsparungen vornehmen müssen“

- Carsten Linnnemann (Bild: Tobias Koch)
Der Minister machte deutlich, dass die nun beschlossenen Maßnahmen nur ein erster Schritt seien. Sie sollten den Pflegebeitrag im kommenden Jahr stabil halten und ein drohendes Defizit der gesetzlichen Pflegeversicherung von acht Milliarden Euro abwenden.
Das Pflegesystem stehe „massiv finanziell unter Druck“, sagte Linnemann. „Wir werden Einsparungen vornehmen müssen.“ In den vergangenen 20 Jahren habe sich die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland nach seinen Angaben verdreifacht – auf inzwischen rund sechs Millionen Menschen.
Wie Linnemann zu den konkreten Maßnahmen ausführte, werde der allgemeine Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung 2027 stabil bleiben. Er beträgt derzeit 3,6 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens und wird grundsätzlich je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert.
Beitragszuschlag für Kinderlose wird angehoben
Für Kinderlose kommt ein Zuschlag hinzu, den sie allein tragen. Dieser soll zum 1. Januar 2027 um 0,3 Prozentpunkte auf 0,9 Prozent steigen.
Auch die beitragsfreie Mitversicherung von Ehegatten und Lebenspartnern soll künftig stärker zur Finanzierung der Pflegeversicherung beitragen, wie das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf seiner Webseite berichtet.
Analog zur gesetzlichen Krankenversicherung ist zum 1. Januar 2028 hierfür ein Beitragszuschlag von 0,52 Prozentpunkten vorgesehen. Ausgenommen werden sollen unter anderem Eltern von Kindern mit Behinderungen sowie Menschen, die Angehörige zu Hause pflegen.
Dynamisierung der Pflegeleistungen ab 2029
Trotz der geplanten Beitragssteigerungen für bestimmte Personengruppen sollen Pflegebedürftige bei steigenden Pflegekosten entlastet werden. Hierfür ist ab 2029 eine Dynamisierung der Leistungsbeiträge vorgesehen:
Die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung sollen dann jährlich an die Kerninflationsrate angepasst werden. Damit sollen die von der Pflegeversicherung übernommenen Beträge mit den Preisen steigen, so dass Kostensteigerungen nicht allein zulasten der Pflegebedürftigen gehen.
Keine Kürzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige
Ein Reformvorhaben hat das Bundeskabinett aus dem bisherigen Gesetzentwurf herausgenommen. So war ursprünglich vorgesehen, dass die Pflegeversicherung weniger Rentenversicherungsbeiträge für pflegende An- und Zugehörige übernimmt. Nach Angaben von Linnemann bleibt es nun jedoch bei der vollständigen Übernahme.
Der Bundesgesundheitsminister sagte der Presse, dies sei ihm ein besonders wichtiges Anliegen gewesen. „Wir machen keine Abstriche bei der Rente von pflegenden Angehörigen, denn sie sind die stillen Helden unserer Gesellschaft“, so Linnemann.
Streichung des Entlastungsbetrags in Pflegegrad 1
Wie aus dem Gesetzentwurf hervorgeht, soll zudem der Entlastungsbetrag für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 nach § 45b SGB XI gestrichen werden. Die Leistung beträgt bisher 131 Euro monatlich und kann unter anderem für Betreuungs- und Unterstützungsangebote im Alltag eingesetzt werden.
Mit dem Wegfall des Entlastungsbetrags soll auch der Zuschuss bei vollstationärer Pflege für Neufälle nach § 43 Absatz 3 SGB XI entfallen. Für Bestandsfälle ist ein Besitzstandsschutz vorgesehen.
Neue Begutachtungskriterien
Auch die Begutachtung von Pflegebedürftigkeit soll sich ändern. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums werden die Bewertungsmaßstäbe für die Pflegegrade 1 bis 3 angepasst. Dadurch sollen die Pflegegrade zielgenauer vergeben werden. Für alle Personen, die bereits einen Pflegegrad haben, gilt Bestandsschutz.
Darüber hinaus wird ein wissenschaftlicher Beirat eingerichtet, der das Begutachtungsinstrument und -verfahren künftig kontinuierlich überprüfen und fachlich fundierte Empfehlungen und Vorschläge erarbeiten soll, um Anpassungen an gesellschaftliche Veränderungen sowie medizinische, technische und pflegewissenschaftliche Entwicklungen vornehmen zu können.
Bündelung der Leistungen für häusliche Pflege
Die bisherigen Leistungen für die häusliche Pflege sollen zudem neu gebündelt werden. Dadurch sollen Pflegegeld und ambulante Sachleistungen in den Pflegegraden 2 bis 5 steigen.
Für Unterstützung im Alltag wird zugleich das bisherige System aus Entlastungsbetrag und weiteren Ansprüchen durch ein Sozialraumbudget ersetzt. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen damit flexibler entscheiden können, wofür sie die Leistungen einsetzen.
Stärker unterstützt werden künftig junge Pflegebedürftige und ihre Familien. Für Pflegebedürftige unter 25 Jahren soll das neue Sozialraumbudget bis zu 3.600 Euro im Jahr betragen. Das Budget soll für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Dazu sollen künftig auch von den Pflegekassen anerkannte Einzelhelfende gehören, etwa im Rahmen einer Nachbarschaftshilfe.
Pflegeprävention soll gestärkt werden
Auch die Pflegeprävention soll nach den Plänen der Bundesregierung gestärkt werden. So soll künftig der Grundsatz „Reha vor Pflege“ konsequenter umgesetzt werden. Im Rahmen der Pflegebegutachtung soll stärker geprüft werden, ob eine Rehabilitation den Pflegebedarf spürbar senken kann.
Zudem sollen Versicherte ab dem 60. Lebensjahr Anspruch auf einen „Check-up 60+“ erhalten. Damit sollen gesundheitliche Risiken und Belastungen frühzeitig erkannt werden, um einen Verlust der Selbstständigkeit oder den Eintritt von Pflegebedürftigkeit möglichst zu vermeiden.
Für Familien, die Pflegebedürftige zu Hause versorgen, ist zudem eine präventionsorientierte Pflegebegleitung vorgesehen. Sie soll frühzeitig und fortlaufend unterstützen, die gesundheitliche und pflegerische Situation der Pflegebedürftigen verbessern und pflegende Angehörige entlasten. Auch die Inanspruchnahme von Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen soll dabei unterstützt werden.
Mehr Freiräume für Pflegeeinrichtungen
Für Pflegeeinrichtungen sollen zudem neue Spielräume für Innovationen geschaffen werden. Ambulante und stationäre Einrichtungen sollen künftig zeitlich befristet von bestimmten Vorgaben der Rahmenverträge nach § 75 SGB XI abweichen können, um den Einsatz von Technik und digitalen Werkzeugen zu erproben.
Diese Verträge regeln unter anderem die Rahmenbedingungen für die Erbringung und Vergütung von Pflegeleistungen. Voraussetzung ist, dass der Schutz der Pflegebedürftigen gewährleistet bleibt. Die Abweichungen sollen dazu dienen, innovative Versorgungskonzepte praktisch zu erproben.
Vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2031 sollen ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen solche zeitlich befristeten Innovationsvereinbarungen mit den Pflegekassen schließen können. Die einzelne Vereinbarung darf höchstens drei Jahre laufen.
Aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes sollen zudem 1,6 Milliarden Euro für die Digitalisierung von Einrichtungen der Langzeitpflege zur Verfügung gestellt werden. Die Länder sollen hierfür einen Förderbetrag in Höhe von insgesamt 400 Millionen Euro beitragen.
Strukturmaßnahmen an eine Pflegekommission delegiert
Die bisherigen Maßnahmen sollen nur ein erster Schritt sein. So soll bereits im Oktober eine Strukturkommission eingesetzt werden, wie Linnemann bei der Pressekonferenz berichtete. Sie soll eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung erarbeiten.
Die Kommission soll mit Experten und Wissenschaftlern besetzt werden und bis Ende Januar 2027 einen Entwurf vorlegen, wie die soziale Pflegeversicherung auch in den 2030er Jahren finanzierbar bleiben soll. Im Idealfall könne bereits zum 1. Juli 2027 ein weiteres Reformgesetz auf den Weg gebracht werden.
Die Kommission soll sich laut Linnemann auch mit Forderungen der SPD befassen, die bislang keine Berücksichtigung gefunden hätten. Ein wichtiger Punkt sei die finanzielle Entlastung von Pflegeheimbewohnern. „Wir werden uns in der Kommission die Leistungszuschüsse in der stationären Pflege ansehen und diese sozialer ausgestalten“, sagte der Bundesgesundheitsminister.




