Bundesregierung beschließt Aktivrente

15.10.2025 (€) – Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf für die sogenannte Aktivrente auf den Weg gebracht, die den Fachkräftemangel lindern soll. Selbstständige sollen nicht davon profitieren – eine Petition will das ändern.

Die Bundesregierung hat am Mittwoch den „Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern“ (Aktivrentengesetz) beschlossen. Das teilt das Bundesministerium der Finanzen der Presse mit. Zum jetzigen Zeitpunkt ist der Entwurf noch nicht auf der Webseite des Ministeriums veröffentlicht. Über den Entwurf muss nun der Bundestag abstimmen.

„Wirtschaft braucht ältere und erfahrene Arbeits- und Fachkräfte“

Lars Klingbeil (Bild: Photothek Media Lab)
Lars Klingbeil (Bild: Photothek Media Lab)

Die sogenannte Aktivrente soll zusätzliche Anreize für Beschäftigte schaffen, auch nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze weiterzuarbeiten. Wer auch im Rentenalter weiterarbeitet, soll künftig bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei erhalten (VersicherungsJournal 9.10.2025).

„Wir setzen weitere Impulse für wirtschaftliches Wachstum in Deutschland. Dafür braucht die Wirtschaft gerade auch die älteren und erfahrenen Arbeits- und Fachkräfte. Sie können ihr Wissen weitergeben und weiter mit anpacken“, begründet Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) das Vorhaben.

Weiter heißt es, die Steigerung der allgemeinen Erwerbstätigkeit sei ein wichtiger Baustein, „um dem Arbeitskräftemangel und den Auswirkungen der demografischen Entwicklung entgegenzutreten. Zudem hilft dies, personelle Engpässe in vielen Bereichen zu entschärfen und Erfahrungswissen länger in den Betrieben zu halten.“

Aktivrente soll 890 Millionen Euro im Jahr kosten

Wie das Finanzministerium weiter mitteilt, rechnet die Bundesregierung damit, dass die Aktivrente 890 Millionen Euro im Jahr kosten wird – vor allem durch geringere Steuereinnahmen infolge der neuen Freibeträge für arbeitende Rentner.

Explizit hebt das Ministerium hervor, dass die Aktivrente auf „sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer“ beschränkt bleibt. So sollen weder Selbstständige noch Beamte davon profitieren. Die Steuerbegünstigung erfolge „unabhängig davon, ob die oder der Steuerpflichtige eine Rente bezieht oder den Rentenbezug gegebenenfalls aufschiebt“, heißt es weiter.

Zudem soll die Steuerfreiheit auf Personen beschränkt bleiben, die die Regelaltersgrenze – Vollendung des 67. Lebensjahres einschließlich Übergangsregelung – überschritten haben. So sollen Fehlanreize vermieden werden, schon vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Altersrente zu beziehen und gleichzeitig steuerbegünstigt weiterzuarbeiten.

Sozialversicherungspflicht bleibt bestehen

Wie das Finanzministerium weiter berichtet, soll auch für die Nutzer der Aktivrente weiterhin die Sozialversicherungspflicht bestehen. Auch Beschäftigte über der Regelaltersgrenze müssen weiter Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zahlen.

„Die Steuerfreiheit soll auch der Stärkung der Sozialkassen dienen. Mit der bestehenden Sozialversicherungspflicht profitieren auch die Sozialsysteme von dem Bonus. Davon profitieren am Ende alle, denn die Sozialsysteme werden entlastet, der Arbeitskräftemangel bekämpft und damit der Standort Deutschland insgesamt gestärkt“, heißt es hierzu im Pressetext.

Petition fordert Einbeziehung Selbstständiger

Der Ausschluss Selbstständiger von den Steuerbegünstigungen sorgt weiter für Debatten. Der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland e.V. hat am 14. Oktober eine Petition auf der Webseite der Openpetition gemeinnützige GmbH gestartet, mit der er die Aktivrente auch für Selbstständige fordert. Am ersten Tag haben sie bereits knapp 3.400 Personen unterzeichnet.

Der Interessenverband beklagt, dass Selbstständige als „Erwerbstätige zweiter Klasse“ behandelt würden. Dabei nennt er unter anderem folgende Gründe, weshalb die Einbeziehung von Selbstständigen aus seiner Sicht notwendig ist:

  • Der Ausschluss von Selbstständigen von der Aktivrente könne einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz aus Artikel 3 GG darstellen. So heiße es im aktuellen Gesetzesentwurf zur Aktivrente, es bedürfe „aktuell keiner weiteren Anreize ..., diesen Personenkreis zur Weiterarbeit zu bewegen“, da sie ohnehin oft im Rentenalter weiterarbeiten würden. „Hart arbeitende Selbstständige erleben die Begründung als zynisch und als Schlag ins Gesicht. Sie ist zugleich aber auch inhaltlich fehlgeleitet und gefährdet die Erreichung der wirtschaftspolitischen Ziele der Bundesregierung“, heißt es in der Petition.
  • Auch Selbstständige seien Fachkräfte, die noch gebraucht würden. „Sie stehen Unternehmen schnell und flexibel zur Verfügung und können Engpässe entschärfen. Sie bilden sich eigenverantwortlich fort, tragen Innovationen und Erfahrungswissen in die Unternehmen. Kurz: Selbstständige könnten einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Ziele des Gesetzes leisten“, heißt es.
  • Die Bundesregierung schreibe, die Aktivrente solle nur Rentnern zugutekommen, die in die Sozialsysteme einzahlen beziehungsweise eingezahlt hätten.  „Viele Selbstständige sind nach § 2 SGB IV ebenfalls rentenversicherungspflichtig. (…) Warum werden sie von der Aktivrente ausgeschlossen, obwohl sie doch seit Jahrzehnten Rentenversicherungs- und andere Sozialversicherungs-Beiträge bezahlen?“, schreibt der Interessenverband.
  • Statt Selbstständigkeit zu fördern, schaffe die jetzige Regelung Fehlanreize, dass gerade ältere Erwerbstätige ihre Selbstständigkeit aufgeben. Zudem entstünde durch den jetzt geplanten Ausschluss zusätzliche Bürokratie bei der Umsetzung der Aktivrente.
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