21.8.2026 – Der Medizinische Dienst Bund hat jetzt seine Bilanz gutachterlich aufgedeckter Behandlungspannen für das Jahr 2025 in Deutschland vorgestellt. Insgesamt wurde 11.735 Vorwürfen nachgegangen. In gut jedem vierten Fall hat sich dieser Verdacht bestätigt. Die Ergebnisse sind den Angaben zufolge aber nicht repräsentativ, da diese Fehler hierzulande nicht systematisch statistisch erfasst werden.
Der Medizinische Dienst Bund (MD Bund) hat am Donnerstag seine Jahresstatistik 2025 (PDF, 939 KB) zur Behandlungsfehler-Begutachtung der Gemeinschaft der Medizinischen Dienste vorgelegt.
Demnach hat der Dienst im Auftrag der Krankenkassen im Berichtsjahr 11.735 Verdachtsfälle durch Sachverständige begutachten lassen. Das waren etwa 4,6 Prozent weniger als vor Jahresfrist (VersicherungsJournal 4.11.2025).
Bei 3.100 Patienten hatte der Pfusch Folgen
Dabei haben sich über zwei Drittel (2023: fast drei Viertel) der Vorwürfe nicht bestätigt. In weiterhin rund 70 Prozent der Fälle wurden keine Fehler festgestellt. Daneben wurden auch Pannen gefunden, die zu keinen Schäden geführt haben (398 Fälle; 3,5 Prozent Anteil). Bei 3.098 Patienten (26,4 Prozent) hatte der Pfusch Folgen.
Zur Interpretation der vorgenannten Daten wird angemerkt: „Aufgrund der fehlenden Repräsentativität können hieraus keine Rückschlüsse auf die allgemeine Fehlerhäufigkeit oder die Entwicklung der Patientensicherheit gezogen werden.“
Fehler vor allem im Bereich „Orthopädie und Unfallchirurgie“
Die Kunstfehler-Vorwürfe verteilen sich weiterhin zu etwa einem Drittel auf die ambulante und zu zwei Dritteln auf die stationäre Versorgung. Eine ähnliche Aufteilung war auch in den Vorjahren zu beobachten (23.8.2024, 18.8.2023, 14.7.2022).
Das am häufigsten betroffene Fachgebiet war „Orthopädie und Unfallchirurgie“ (knapp ein Drittel Anteil). Fast jeder neunte Verdachtsfall betraf das Segment „Innere Medizin und Allgemeinmedizin“.
Jeweils etwa jeder elfte Kunstfehlervorwurf entfiel auf die Bereiche „Frauenheilkunde und Geburtshilfe“ sowie „Zahnmedizin (inklusive Oralchirurgie und Kieferorthopädie)“, rund jeder zwölfte auf das Segment „Allgemeine und Viszeralchirurgie“.
Falsche medizinische Maßnahmen durchgeführt
Die häufigsten Fehlerarten (in jeweils rund vier von zehn Fällen) waren, dass eine indizierte Maßnahme entweder falsch beziehungsweise trotz Möglichkeit, Zumutbarkeit und Verfügbarkeit erst gar nicht durchgeführt wurde.
Bei jeweils knapp jedem zehnten Missgriff wurde eine erforderliche Maßnahme zwar korrekt, aber zeitlich zu spät durchgeführt oder es wurde eine falsche medizinische Maßnahme oder Operation durchgeführt.
Auch Dauerschäden und Todesfälle durch ärztliche Kunstfehler
Aus dem Statistikmaterial geht ferner hervor, dass in etwa jeder 28. bestätigte Behandlungsfehler, der kausal für den Schaden war, tödliche Folgen hatte. In jedem 56. Fall mussten lebensrettende Maßnahmen ergriffen werden.
Fast jeder 14. Missgriff führte zu einem schweren Dauerschaden, jeweils etwa jeder achte zu einem mittleren oder leichten Dauerschaden. Die verbleibenden knapp zwei Drittel der Pannen hatten „nur“ vorübergehende Folgen.
Behandlungsfehler-Begutachtung ist nicht repräsentativ
Die Studienautoren heben hervor, dass die vorgelegten Zahlen den umfangreichsten Datensatz zu Kunstfehlern darstellten, „der in Deutschland aus einem aktuellen Einjahreszeitraum veröffentlicht wird.
Die Ergebnisse aus der Behandlungsfehler-Begutachtung der Gemeinschaft der Medizinischen Dienste können dennoch weder für die in Deutschland insgesamt erhobenen Behandlungsfehlervorwürfe noch für alle tatsächlich auftretenden Fehler beziehungsweise ‚vermeidbaren unerwünschten Ereignisse‘ in der Medizin repräsentativ sein.
Jegliche Interpretationen sind vor dieser Einschränkung zu sehen und mit entsprechender Vorsicht vorzunehmen.“






