Diese BU-Versicherungen übererfüllen die Marktstandards besonders deutlich

31.8.2026 – Die von Infinma definierten Marktstandards in der Berufsunfähigkeitsversicherung werden von 262 angebotenen Tarifen von 42 Produktgebern (über-)erfüllt. Zehn positive Abweichungen von den Standards schaffte eine Offerte vom HDI, jeweils neun Abweichungen nach oben erzielten sieben weitere Lösungen der Hannoveraner sowie zwei Angebote der LV 1871. Sie erhielten dafür das kürzlich neu eingeführte „Gold“-Siegel. „Silber“ wurde 64 Mal vergeben, „Bronze“ 183 weitere Male. Fünf Tarife bekamen das Basis-Zertifikat.

Die Infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH hat die Ausgabe 2026 ihrer alljährlichen Analyse „Marktstandards in der BU“ veröffentlicht.

Im Rahmen der Untersuchung wurden 381 Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU-Versicherungen) von 66 Anbietern untersucht. In den Vorjahren waren es 385 (415; 439) Offerten von 68 (73; 72) Produktgebern (VersicherungsJournal 19.8.2025, 19.8.2024, 1.8.2023).

Von den Testkandidaten wurden 262 (2025: 268; 2024: 251) Angebote von 42 (44; 43) Akteuren zertifiziert. Denn sie entsprechen in allen 18 Qualitätskriterien des Instituts dem Standard oder übertreffen diesen.

Bedingungen bewertet

Die Auszeichnung will das Institut nicht als Rating verstanden wissen. Deshalb werden die Leistungsbestandteile der Versicherungsangebote nicht gewichtet oder gegeneinander aufgerechnet. Bewertet wurden die reinen Bedingungen, basierend auf den 18 selbst gewählten Qualitätskriterien. Der Marktstandard in den Kriterien bestimmt sich nach der Gesamtheit der analysierten Tarife.

Dabei wird nach Angaben der Analysten untersucht, „welche konkreten Ausprägungen es in den Bedingungen tatsächlich gibt. Das Vorkommen dieser Ausprägungen wird dann gezählt und diejenige Ausprägung, die am häufigsten vorkommt, definiert den Marktstandard im Sinne einer ‚marktüblichen Durchschnittsregelung‘“. Das Marktstandard-Modell ist nicht unumstritten (2.5.2013).

18 Qualitätskriterien für die BU-Versicherung

Zu den Kriterien gehören die Aspekte

  • Prognose,
  • rückwirkende Leistung,
  • abstrakte Verweisung,
  • Verzicht auf Umorganisation bei Akademikern,
  • Verzicht auf Umorganisation bei Kleinbetrieben,
  • Kostenbegrenzung bei Umorganisation,
  • Berufswechselprüfung,
  • Leistungsbeginn,
  • Meldefristen,
  • Erhöhungsoption ohne Anlass,
  • Beitragsstundung,
  • befristete Anerkenntnisse,
  • Meldepflicht Minderung BU,
  • Meldepflicht Aufnahme Tätigkeit,
  • Nachprüfung,
  • Leistung bei Arbeitsunfähigkeit,
  • Ausscheiden aus dem Beruf und
  • Option auf selbstständige Anschluss-Pflegerente.

Bewegung beim Kriterium Meldefrist

Nach Infinma-Angaben setzen bei den Regelungen zur Meldefrist „immer mehr Anbieter die Empfehlungen der Kölner Analysten um und weisen in ihren Bedingungen ausdrücklich darauf hin, dass es keine Meldefristen gibt. Die BU-Leistung ist somit unabhängig davon, wann die BU gemeldet wird.

Mit 173 Produkten sei diese Regelung inzwischen die am häufigsten verwendete. Andererseits hätten nur geringfügig weniger Produkte (in konkreten Zahlen: 163) in den Bedingungen keinen Hinweis auf eine Meldefrist.

„In der Regulierungspraxis ist diese Regelung für den Kunden häufig gleichwertig, auch wenn sich der Versicherer nicht speziell zu diesem Punkt äußert; daher haben wir erstmals beide Regelungen als Standard bewertet.

Sollte sich allerdings die zu begrüßende Tendenz bestätigen, dass immer mehr Anbieter ausdrücklich einen Verzicht auf eine Meldefrist vorsehen, werden wir im nächsten Jahr den fehlenden Hinweis so bewerten, dass der Standard eben gerade nicht erfüllt ist“, erläutert Infinma-Geschäftsführer Dr. Jörg Schulz.

Gleichstand bei der Beitragsstundung

Eine weitere Besonderheit haben die Analysten in Sachen Beitragsstundung ausgemacht. Nur 25 Testkandidaten sehen die Möglichkeit der Beitragsstundung für den Zeitraum der Leistungsprüfung vor.

356 Prüflinge sehen eine solche vor, wobei die eine Hälfte bei Ablehnung der Leistungspflicht Stundungszinsen verlangt und die andere Hälfte auf ebensolche verzichtet. „Aufgrund der Vorteilhaftigkeit für den Kunden wurde hier der ausdrückliche Verzicht auf Stundungszinsen positiv bewertet“, wird herausgestellt.

Zwischen „Alle erfüllen den Marktstandard“...

Ein tieferer Blick in die Merkmalsausprägungen zeigt, dass bei einigen Prüfpunkten alle Testkandidaten den Marktstandard mindestens erfüllen. So fällt beim Aspekt „Kostenbegrenzung bei Umorganisation“ auf, dass es bei 348 Offerten keine solche Begrenzung gibt, womit diese Regelung der Standard ist. Die verbleibenden 33 Tarife übererfüllen den Standard.

Kostenbegrenzung (Bild: Wichert)

Weiteres Beispiel: Eine selbstständige Anschluss-Pflegeversicherung ohne Gesundheitsprüfung ist bei 320 Angeboten nicht möglich (Marktstandard). Die 61 übrigen Produkte übererfüllen den Standard, dass eine solche Option möglich ist.

... und „K.o.-Kriterium“

Merkmal Umorganisation (Bild: Infinma)
Merkmal Verzicht Umorganisation.
Zum Vergrößern Bild klicken. (Bild: Infinma)

Als eines der K.o.-Kriterien ist der Prüfpunkt „Verzicht auf Umorganisation bei selbstständigen Akademikern“ anzusehen. Bei den meisten Testkandidaten (163) ist ein solcher Verzicht obligatorisch mitversichert bei mindestens 90 Prozent Bürotätigkeit, womit diese Regelung den Marktstandard darstellt.

67 Offerten bieten keinen Verzicht auf Umorganisation bei selbstständigen Akademikern, was schlechter als der Standard ist. Die übrigen 151 Testkandidaten übererfüllen den Marktstandard.

Gold-, Silber-, Bronze- und Basis-Siegel

Um die Ergebnisdarstellung weiter zu differenzieren, vergeben die Analysten neben dem bekannten Marktstandard-Siegel seit dem Sommer (10.6.2025) weitere Varianten in Gold, Silber und Bronze. Damit wird nun deutlicher ersichtlich, wie häufig die einzelnen Testkandidaten den Marktstandard übertroffen haben.

Zur Erläuterung hieß es seinerzeit in den Infinma-News 5/2025: „Hintergrund ist der Umstand, dass es gerade in der BU stets einige Anbieter gab, die zwar in allen Kriterien den Marktstandard erfüllt haben, aber diesen auch an keiner oder vielleicht nur ein oder zwei Stellen übertroffen haben. Andere Anbieter hingegen konnten zum Teil auf zehn oder mehr positive Abweichungen verweisen.“

Die Siegel-Levels ergeben sich den Angaben zufolge „schlicht und ergreifend aus der Anzahl der positiven Abweichungen vom Marktstandard“, wobei für jede positive Abweichung ein Punkt vergeben wird. Da es aktuell bei zehn Kriterien Abweichungen nach oben vom Marktstandard gibt, sind maximal zehn Punkte möglich.

Die Aufteilung auf die einzelnen Siegel-Stufen erfolgt in der Berufsunfähigkeitsversicherung folgendermaßen: Für mindestens neun positive Abweichungen gibt es „Gold“, für mindestens fünf davon „Silber“ und für mindestens eine Abweichung nach oben „Bronze“.

Marktstandards besonders deutlich übererfüllt

Während es bei den Marktstandards-Analysen in der Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU-Versicherung) (6.5.2026) genauso wie beim letztjährigen Update in der GF-Versicherung (Grundfähigkeitsversicherung) (5.8.2025) kein Prüfling in die „Gold“-Kategorie schaffte, wurden in der BU-Versicherung erneut Zertifizierungen der höchsten Klasse vergeben.

„Gold“ ging unter anderem an die HDI Lebensversicherung AG für „SBU EGO TOP HBVZ26“ (Stand 1/2026) mit zehn positiven Abweichungen. Jeweils neun Abweichungen nach oben schafften

  • die HDI-Offerten „SBU EGO TOP HBV26“, „SBU EGO TOP HBV26 (DV)“, „BUZ (zur „ClevereInvest Basisrente“)“ (Stand jeweils 1/2026), „BUZ (B) mit Wartezeit“ (Stand 6/2025), „EGO YOUNG“, „BUZ“ und „BUZ (DV)“ (Stand je 1/2025) sowie
  • die Angebote „Golden BU (SBU/SBUPP)“ und „Golden BU Start (SBUS/SBUSPP)“ (Stand je 4/2026) der Lebensversicherung von 1871 a.G. München (LV 1871).

Testkandidaten mit Silber und Bronze

Das Feld der mit „Silber“ ausgezeichneten Testkandidaten wird angeführt von der Offerte „Performer Golden BU (FSBU)“ (Stand 1/2023) der LV 1871. Acht weitere Angebote wiesen sieben positive Abweichungen auf, sieben kamen auf sechs Abweichungen nach oben und 50 weitere Lösungen auf fünf positive Abweichungen.

183 weitere Testkandidaten erhielten „Bronze“ für vier bis eine Abweichung nach oben. Immerhin fünf Lösungen bekamen ein Basis-Zertifikat. Die vollständige Liste der zertifizierten Offerten steht in Kürze auf dieser Internetseite bereit.

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Endlich mal realitätsnah

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